Der Angeklagte gab zu, den Kommentar gepostet zu haben.

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Klagenfurt – Ein 40-jähriger Kärntner hat sich am Donnerstag für einen Facebook-Kommentar am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Terroranschlag von Christchurch in Neuseeland, bei dem 51 Moscheebesucher ums Leben kamen, hatte ihn zu der Äußerung "Top ... weiter so", versehen mit sieben "Daumen hoch"-Emojis, veranlasst. Richter Gerhard Pöllinger-Sorre verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro und sechs Monaten bedingter Haft.

Der vorbestrafte Angeklagte gab unumwunden zu, den Kommentar gepostet zu haben. Er habe ein bisschen etwas getrunken gehabt, was aber keine Ausrede sein solle, und habe die Folgen nicht bedacht. "Das wird nicht mehr vorkommen?", fragte der Richter. "Nein", lautete die Antwort.

Das Smartphone, mit dem der Arbeiter die Straftat begangen hatte, wurde vom Gericht konfisziert. Es wird vernichtet. Außerdem ordnete Pöllinger-Sorre auf Antrag der Staatsanwältin Gabriele Lutschounig Bewährungshilfe an. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung dazu abgab, ist es nicht rechtskräftig. (APA, 3.10.2019)