Das Bundesverwaltungsgericht stellt die Signale für die öffentliche Finanzierung der Schnellbahn in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland auf Weiterbetrieb.

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Wien – Das Zittern um den Schienennahverkehr in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Salzburg ab dem Fahrplanwechsel im Dezember ist vorbei: Das Bundesverwaltungsgericht hat die von Westbahn und Bayerischer Oberlandbahn beanstandete freihändige Vergabe von Verkehrsbestellungen durch das Verkehrsministerium abgewiesen.

Zumindest großteils. Denn der Senat der Verwaltungsrichter erklärte wohl die in der Ostregion geplante Direktvergabe für einen Zeitraum von 15 Jahren für EU-rechtswidrig und somit nichtig, nicht aber die Beauftragung für zehn Jahre. Das Verkehrsministerium darf die ÖBB-Personenverkehr AG demnach bis 2029 mit der Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen in Nah- und Fernverkehr beauftragen. Das erschließt sich aus einer Aussendung des Ministeriums.

Zwei Gewinner

Zur Erinnerung: Es geht um mehr als 700 Millionen Euro pro Jahr, die der Bund in unrentable Pendler- und Schülerzüge der ÖBB steckt. Das Volumen beträgt allein in der Ostregion 545 Millionen Zugkilometer.

Gewonnen haben im Prinzip beide Streitparteien. Denn ÖBB-Konkurrent Westbahn konnte verhindern, dass das Nahverkehrsmonopol der ÖBB in der Ostregion 15 bis zum Jahr 2034 reicht. ÖBB-Eigentümer Verkehrsministerium wiederum kann den Verkehrsdienstvertrag wie geplant bis 2029 in Direktvergabe, also ohne öffentliche Ausschreibung, vergeben. Die Verhandlungen für das Verkehrsangebot ab 15. Dezember befinden sich im Finish, am Donnerstag tagten Arbeitsgruppen von Verkehrsverbund Ostregion (VOR) und ÖBB. Es ging laut Insidern nur mehr um Details wie Vertriebskontrollen und Personenverkehrskassen an Bahnhöfen.

Notvergabe?

Ob damit die von allen Beteiligten gefürchtete Notvergabe vom Tisch ist, mit der der Öffi-Verkehr im Fall eines Verbots aufrechterhalten werden sollte, bleibt dennoch offen. Denn das Bundesverwaltungsgericht lässt den außerordentlichen Rekurs beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Zehnjahresvertrag zu. Ob Westbahn und Bayerische Oberlandbahn den Rechtsweg beschreiten, stand am Donnerstagnachmittag noch nicht fest. Allerdings ist fraglich, ob das Höchstgericht aufschiebende Wirkung zuerkennt.

ÖBB und Ministerium wiederum könnten in ordentliche Revision zum Verwaltungsgerichtshof gehen, um die angestrebte 15-jährige Laufzeit durchzusetzen. Das gilt in ÖBB-Kreisen allerdings als unwahrscheinlich, birgt dies doch die Gefahr, dass auch der Zehnjahresvertrag gekippt wird. (Luise Ungerboeck, 3.10.2019)