"Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten", schreibt die Tierrechtsorganisation Peta auf ihrer Website. Keine inakzeptablen Haltungsbedingungen, keine strapaziösen Tiertransporte und mehr Transparenz in der Tierhaltung – diese und weitere Forderungen sind auch auf der Website des Tierschutzvolksbegehrens aufgelistet.

Vor allem in Hinblick auf die Lebensmittelindustrie fanden diese Forderungen auch in der Öffentlichkeit und bei Konsumenten in den vergangenen Jahren Gehör. Die Kennzeichnung von Produkten soll Aufschluss über artgerechte Tierhaltung geben. Wer also mit gutem Gewissen tierische Lebensmittel kaufen möchte, kann dies oft schon ohne größeren Rechercheaufwand tun.

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Missstände aufdecken

Und dennoch: Immer wieder machen Aufdeckungen von Tierschützern Schlagzeilen, die zeigen, wie die artgerechte Haltung in manchen Betrieben grundlegend missachtet wird. Um Missstände aufzudecken, werden zum Teil auch Methoden angewandt, die an den Grenzen der Gesetze streifen oder diese überschreiten. Die ÖVP wollte kurz vor der Wahl den Hausfriedensbruch-Paragrafen tiefgehend ändern und verschärfen. Doch eine Kriminalisierung jener, die grundsätzlich daran interessiert sind, Missstände aufzuzeigen, sei der falsche Ansatz, meint User "4Bruno":

Wie weit darf oder soll Tierschutz gehen?

Sollten Vorschriften zur Massentierhaltung in Österreich verschärft werden? Sind Sie selbst als Tierschützer aktiv? Oder unterstützen Sie Organisationen, die sich für das Wohl der Tiere einsetzen? Welche Grenzen gibt es für Sie, wenn es um den Einsatz für den Schutz der Tiere geht? (mawa, 4.10.2019)