In den letzten Jahren ist die Zahl der verloren gegangenen Gepäckstücke stetig zurückgegangen.

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Es gehört zweifelsohne zu den eher unangenehmeren Erfahrungen am Flughafen: Man steht beim Gepäckband, und der eigene Koffer taucht nicht auf. Aber keine Panik: Meistens ist das Gepäckstück nicht verloren gegangen, sondern lediglich verspätet. Und die Chancen stehen gut, dass man seinen Koffer wiederbekommt. Denn glücklicherweise haben die Fluggesellschaften dieses Problem besser im Griff als noch vor rund 20 Jahren. Dank Barcode-Tags und anderer Technologien wie RFID gelingt es den Airlines ganz gut, den Überblick über das aufgegebene Gepäck zu behalten.

In den letzten Jahren ist die Zahl der verloren gegangenen Gepäckstücke daher stetig zurückgegangen. Das zeigt eine Studie der auf Luftfahrt und Datenverarbeitung spezialisierten Organisation Sita: Im Jahr 2015 gingen pro tausend Passagiere nur 6,5 Gepäckstücke verloren, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 10,5 Prozent bedeutete.

Meldung machen

Dennoch sollte man im Fall des Falles folgende Dinge beachten: Man sollte unbedingt noch vor Ort zum Fundschalter gehen und dort eine Meldung machen. Denn wenn die direkte Anzeige dort fehlt, kann es Probleme geben, den Verlust zu beweisen. Für die Anzeige benötigen die Passagiere das Ticket, ihre Bordkarte und den Aufkleber mit dem Gepäckabschnitt (baggage check). Sicherheitshalber sollte man diesen unmittelbar nach der Gepäckaufgabe fotografieren beziehungsweise sich die Nummer notieren. Ein Foto des Koffers schadet auch nicht. Am Schalter ist dann ein Formular auszufüllen, in dem die Merkmale des Gepäckstücks eingetragen werden. Üblicherweise muss man seine Wohnadresse oder die Adresse des Hotels am Urlaubsort und eine Telefonnummer hinterlassen.

Man sollte außerdem sicherstellen, dass man eine Kopie aller relevanten Tracking-Nummern, Websites und Telefonnummern erhält (einige Fluggesellschaften verfügen über ein Onlinesystem, andere über ein Telefonnummer, um Updates anzufordern). Notieren sollte man sich auch den Namen des Angestellten, der den Fall bearbeitet, sowie die voraussichtliche Ankunftszeit des Gepäcks.

21-Tage-Frist

Wenn das Gepäckstück auf dem nächsten Flug ist, bekommt man es normalerweise innerhalb weniger Stunden wieder. Wenn es allerdings zum falschen Flughafen geschickt wurde, kann dies einige Tage dauern. Achtung: Wenn der Koffer irgendwo beim Umsteigen zwischen verschiedenen Fluglinien verschollen ist, ist jene Fluglinie für das Gepäck verantwortlich, die einen zum Endziel gebracht hat.

Zwei Dinge können also geschehen: Der Koffer taucht wieder auf – oder auch nicht. In beiden Fällen können Betroffene Schadenersatz fordern, und in beiden Fällen gilt eine 21-Tage-Frist.

  1. Der Koffer kommt verspätet beim Reisenden an. Dann kann dieser innerhalb von 21 Tagen nach Annahme des zuvor verlorenen Gepäckstücks Schadenersatz bei der Fluggesellschaft geltend machen, weil das Gepäck zum Beispiel am Urlaubsort ja erst einmal gefehlt hat. Das muss schriftlich geschehen, am besten per Einschreiben.
  2. Wurde der Koffer auch 21 Tage nach Ankunft des Passagiers nicht gefunden und zurückgebracht, gilt er als verloren. Auch dann lässt sich schriftlich Schadenersatz geltend machen. Dafür benötigen die Betroffenen eine detaillierte Liste, die den Umfang des Schadens darlegt – mit Kaufbelegen für Koffer und Inhalt und für die Beschaffung von Ersatzkleidung und Toiletteartikeln am Urlaubsort. Tipp: Wertvolle und dringend benötigte Gegenstände besser im Handgepäck mitnehmen.

Luxusgegenstände deklarieren

Wer Ersatzkleidung oder Toiletteartikel kauft, bekommt die Kosten dafür von der Airline erstattet. Das ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Gut zu wissen: Die Höchstgrenze für solche Einkäufe liegt bei rund 1.300 Euro. Außerdem gilt der Schadensminderungsgrundsatz. Das heißt, dass die Airlines erwarten, dass ihre Fluggäste die Anschaffungskosten so gering wie möglich halten.

Wer Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke transportiert, hat zwei Möglichkeiten, die Haftungshöchstgrenzen zu umgehen: Entweder schließt man eine zusätzliche Reisegepäckversicherung für den Zeitraum der Reise ab, oder man deklariert den wertvollen Inhalt im Vorfeld der Reise gegenüber der Airline – meist wird dabei ein Aufpreis fällig.

Kosten zurückfordern

Bei einer Pauschalreise sollte man sich direkt an den Reiseveranstalter wenden, denn pro Tag ohne Gepäck stehen einem zwischen fünf und 30 Prozent des Tagesreisepreises zu. Fehlt das Gepäck während des ganzen Urlaubs, kann man bis zu 50 Prozent des Gesamtreisepreises zurückfordern. Darüber hinaus besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit den bezahlten Preis nochmals zu senken. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn ein Wanderurlaub geplant ist und mit dem Koffer die gesamte Ausrüstung verloren gegangen ist.

Sollte der Koffer wieder auftauchen, wird er in der der Regel kostenlos an die angegebene Adresse zugestellt. Priorität haben Koffer von Reisenden, die nicht ihre Heimatadresse, sondern die eines Hotels oder einer Ferienwohnung angegeben haben. (red, 7.10.2019)