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Beim Justizministertreffen wurde die Übereinkunft erzielt.

Foto: AP Photo/Francisco Seco

Luxemburg – Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Informanten in der EU sind endgültig verabschiedet worden. Die Justizminister der EU-Länder nahmen die entsprechende Richtlinie bei einem Treffen am Montag in Luxemburg an. Menschen, die Missstände wie Korruption oder Steuerhinterziehung melden möchten, sollen demnach künftig rechtlichen Schutz etwa vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes genießen.

Informanten spielten in den vergangenen Jahren eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung, Datenmissbrauch oder Dopingskandalen. Einige dieser sogenannten Whistleblower sahen sich im Anschluss an ihre Enthüllungen mit Gerichtsverfahren und anderen Repressalien konfrontiert.

Interne Kanäle verpflichtend

"Niemand sollte durch das Offenlegen von Missständen seinen Ruf oder seinen Job riskieren", sagte die finnische Justizministerin Anna-Maja Henriksson, deren Land derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat. Die neuen EU-Vorgaben sehen deshalb vor, dass Unternehmen und Behörden interne Kanäle einrichten müssen, damit Mitarbeiter über Missstände informieren können.

Der Weg über diese internen Kanäle ist der Richtlinie zufolge allerdings nur dann vorgeschrieben, wenn der Hinweisgeber dadurch keine Vergeltungsmaßnahmen durch Vorgesetzte riskiert. In bestimmten Fällen sind Hinweisgeber künftig daher auch rechtlich geschützt, wenn sie sich direkt an zuständige Behörden und die Öffentlichkeit wenden, etwa mittels der Medien.

Die Rolle von Whistleblowern ist zuletzt im Zusammenhang mit dem drohenden Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Donald Trump wieder in den Vordergrund gerückt. Die Vorwürfe gegen Trump basieren auf den Angaben von mindestens zwei Geheimdienst-Informanten. (APA, 7.10.2019)