Ein Bild aus besseren Zeiten: Philippa und Heinz-Christian Strache, Herbert Kickl und Norbert Hofer. Der nunmehrige Parteichef Hofer bezeichnet das Verhältnis mit dem ehemaligen Vorsitzenden mittlerweile als "zerrüttet".

Foto: Robert Newald

Die Causa Philippa Strache bringt die FPÖ weiter gehörig ins Schwitzen. Dabei hatte der Landesvorstand der Wiener Freiheitlichen am Montag nach langem Zaudern beschlossen, der Ehefrau des Ex-FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache kein Nationalratsmandat zuzuteilen. Der Kniff, um das durchzuziehen: Harald Stefan nimmt nicht sein Regionalwahlkreismandat an, sondern das Mandat der FPÖ-Landesliste. Auf dieser ist Stefan auf Platz zwei gereiht. Weil über die Landesliste nur zwei freiheitliche Mandate vergeben werden, geht die drittgereihte Philippa Strache leer aus. So weit die Taktik der FPÖ, um Strache im Nationalrat zu verhindern.

Eigentlich hatte die FPÖ schon gegen ein Nationalratsmandat für Philippa Strache entschieden. Wegen rechtlicher Feinheiten könnte es aber doch sein, dass sie einen Sitz im Parlament bekommt.
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Dieses Vorgehen könnte aber zu einem weiteren blauen Debakel führen: Denn die Wiener Landeswahlbehörde lässt nun prüfen, ob Stefan nicht doch sein Grundmandat annehmen muss. Damit hätte Strache ihr Fixmandat über die Landesliste. Um diese rechtliche Frage zu klären, wurde um eine Stellungnahme der Wahlabteilung des Innenministeriums gebeten, die bis Mittwoch vorliegen soll. Die Sitzung der Landeswahlbehörde soll am Mittwoch um 15 Uhr fortgesetzt werden. Das wurde dem STANDARD aus dem Büro des Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) bestätigt.

Verschiedene Rechtsansichten

Im Gremium sitzen Vertreter politischer Parteien, für die FPÖ nahm etwa Gemeinderat Dietbert Kowarik teil. Er verwies lediglich auf die Fortsetzung der vertagten Wahlbehördensitzung am Mittwoch und wollte vorerst nichts weiter dazu sagen. Kowarik und Stefan sind übrigens nicht nur über die FPÖ, sondern auch beruflich miteinander verbunden: Stefan ist öffentlicher Notar, Kowarik arbeitet seit dem Jahr 2002 in Stefans Kanzlei. Mittlerweile ist Kowarik Notarsubstitut.

Die Rechtsansicht, dass Stefan sein Direktmandat über den Regionalwahlkreis Wien-Süd annehmen muss und sich nicht für sein Landeslistenmandat entscheiden kann, wird mit der Nationalratswahlordnung 1992 argumentiert. Hier heißt es in Paragraf 102, dass Bewerber der Landesparteilisten "außer Betracht" bleiben, "die bereits im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat zugewiesen erhalten haben" – also über die Regionalwahlkreise. Heinz-Christian Strache hatte via Facebook-Posting bereits am 1. Oktober berichtet, dass es "immer Usus" gewesen sei, dass Wahlkreisspitzenkandidaten der FPÖ auch "ihr direkt erreichtes Regionalmandat annehmen".

Wilde Abgeordnete

Sollte Philippa das Mandat zuerkannt werden, ist freilich noch immer unklar, ob sie dieses nach den Streitigkeiten mit der FPÖ-Spitze auch annehmen wird. Manfred Haimbuchner, stellvertretender Bundesparteichef, stellte zudem klar, dass Strache eher nicht dem freiheitlichen Parlamentsklub angehören werde. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie Mitglied wird." Sie wäre dann wilde Abgeordnete.

Außerdem wird sie ihre Rolle als "Tierschutzbeauftragte" der FPÖ endgültig verlieren. Offiziell wurde Strache nie für diese Funktion bezahlt, sondern als "Social-Media-Beauftragte" des freiheitlichen Klubs. Ihr Gehalt von 9.500 Euro soll sie laut APA-Informationen auch während der Karenz bezogen haben. Unmut herrscht in der Partei, weil jene kolportierten 9.500 Euro pro Monat sogar über dem Einkommen eines Nationalratsabgeordneten liegen.

Strache überlegt Klage gegen FPÖ

Der Bruch zwischen den Straches und der FPÖ ist jedenfalls vollzogen. Hofer sprach am Rande der Sondierungen mit Sebastian Kurz von einem "zerrütteten" Verhältnis mit dem Ex-Chef. Heinz-Christian Strache überlegt unter anderem, seine Partei wegen seiner offiziellen Facebook-Seite zu klagen. "Sollte eine außergerichtliche Inanspruchnahme ohne Erfolg bleiben, werden wir etwaige Ansprüche unseres Mandanten mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen", hieß es in einer Stellungnahme seines Anwalts. Strache waren im Wahlkampf die Administratorenrechte für seinen offiziellen Facebook-Account mit knapp 770.000 Followern entzogen worden. Im Impressum steht die FPÖ. Auf seiner privaten Seite erreicht er "nur" rund 50.000 Abonnenten.

Dort teilte Strache zu Wochenbeginn nicht nur Artikel über positive Aussichten einer etwaigen Liste Strache, sondern er teilte auch kräftig gegen die FPÖ aus. Von Neid, Rufmord und Verrat war die Rede. (David Krutzler, Fabian Sommavilla, red, 8.10.2019)