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Bei A1 gibt es nun solche und solche Kunden. Mit dem richtigen Tarif werden bestimmte Nutzer des Mobilfunkers bevorzugt, wenn es zu einer Auslastung im Netz kommt. "Netzwerkmanagement" heißt dieses Vorgehen in der Sprache des Handynetzbetreibers, der bisher die verfügbare Internet-Bandbreite unter den Kunden gleichmäßig aufteilte. Nun werden A1-Kunden in bestimmte Kategorien eingestuft. Während Kunden in der Kategorie 1 mit keiner Verschlechterung rechnen müssen, müssen jene der Kategorie 12 mit einem 33stel der relativen Bandbreite ankommen, wenn das Netz ausgelastet ist. Ähnlich wird dies auch schon bei "3" und Magenta praktiziert.

Auch A1-Marken betroffen

Von der Neuerung sind mehr als 100 Sprach- und Internettarife betroffen und sie gilt auch für A1-Marken wie Yesss!, Bob oder Goood, schreibt das LTE-Forum. Dabei fällt auf, dass Nutzer von Diskonttarifen durchaus Kategorie-1-Kunden sein können, während vergleichsweise teure A1-Tarife sich in der Kategorie 6 finden. Die Regelung gilt nur für Neukunden und wurde laut A1 von der Telekombehörde RTR für ordnungsgemäß befunden.

Verstoß gegen die Netzneutralität

Von Netzaktivisten wird dieses Netzwerkmanagement als Verstoß gegen die Netzneutralität bezeichnet. Das Prinzip der Netzneutralität sieht nämlich vor, dass alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen. A1 steht schon länger mit dieser Regelung auf Kriegsfuß. So führte der Mobilfunker vor über zwei Jahren "Zero Rating"-Angebote ein. Er bietet Kunden seither an, Streaming-Inhalte von beliebten Video-, Musik- oder App-Anbietern wie Netflix, Whatsapp, Facebook oder Apple Music zu nutzen, ohne damit das Datenvolumen des gewählten Tarifs zu belasten. Diese sogenannten "Zero Rating"-Angebote sind allerdings umstritten, weil damit bestimmte Internetservices gegenüber anderen bessergestellt werden. Die RTR hat damit keine Probleme.

Mit der Einführung von 5G werden Mobilfunker noch stärker Geschwindigkeit und Datendurchsatz für bestimmte Kunden segmentieren. Schließlich soll 5G zu jeder Zeit verfügbar sein – auch können so höhere Tarife verlangt werden. (Markus Sulzbacher, 8.10. 2019)

Update, 18:00 Uhr: Laut A1 wurde die neue Regelung von der RTR freigegeben, dies wurde im Text ergänzt.