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Das Handelsgericht Wien hat 30 Vertragsklauseln des Fernbusanbieters Flixbus für rechtswidrig erklärt.

Foto: Reuters / MICHAEL DALDER

Wien/München – Das Handelsgericht Wien hat 30 Vertragsklauseln des Fernbusanbieters Flixbus für rechtswidrig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte nach Beschwerden im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen des Unternehmens geklagt und, wie der VKI am Mittwoch mitteilte, in allen Punkten Recht bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei den eingeklagten Klauseln ging es unter anderem um die Haftung beim Verlust eines Gepäckstücks, die nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch Flixbus oder um das Verbot, vor dem ursprünglich geplanten Ziel den Bus verlassen zu dürfen.

Weitere Klauseln betrafen ein einseitiges Preisänderungsrecht von Flixbus, eine vorgesehene Mehrwertnummer bei der Aufgabe von Zusatzgepäck und eine Stornierungsmöglichkeit von Flixbus, wenn ein Reisender bei einer Preisaktion mehr als drei Tickets auf einmal kauft.

Flixbus geht in Berufung

Flixbus stellte Änderungen der AGB in Aussicht, kündigte aber an, in Berufung zu gehen. "In den Punkten, in denen uns die Anforderungen des Urteils als deutlich zu hoch gesetzt erscheinen und wir den Betriebsablauf unseres Unternehmens als wesentlich gestört ansehen, werden wir aber ganz klar in Berufung gehen", erklärte ein Pressesprecher.

Die Berufung richte sich keinesfalls gegen den österreichischen Verbraucherschutz, betonte der Sprecher. "Wir sind uns durchaus bewusst, dass der Verbraucherschutz in jedem Land etwas abweicht und insofern nationale Anpassungen hinsichtlich der AGB/ABB erforderlich werden." Man sei dazu in Gesprächen mit dem VKI.

Flixbus ist der größte Fernbusanbieter in Deutschland. In Österreich arbeitet Flixbus mit Blaguss und Dr. Richard zusammen, die Busse und Busfahrer stellen. Flixbus kam zuletzt auf 45 Millionen Passagiere in 29 Ländern. (APA, 9.10.2019)