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Proteste gegen die geplante Justizreform in Warschau.

Foto: AP / Czarek Sokolowski

Warschau/Brüssel – Kurz vor der polnischen Parlamentswahl strengt die EU-Kommission eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Justizreformen der rechtskonservativen Regierung an. Die Klage richtet sich gegen die neuen Regeln für Disziplinarmaßnahmen gegen Richter, gab die Kommission am Donnerstag bekannt.

Das Regelwerk untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter, der nötige Schutz vor politischer Kontrolle sei nicht gewährleistet, erklärte die Kommission. Sie hatte das neue Regelwerk bereits im April kritisiert und war mit den anschließenden Rechtfertigungen aus Warschau nicht zufrieden gewesen.

Die Kommission kritisiert, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Richter auf Grundlage ihrer Urteile eröffnet werden können. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zuständigen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts sei nicht gesichert.

Wahl in Polen

Die Kommission hat bereits mehrere Verfahren wegen Justizreformen der Regierungspartei PiS vor den EuGH gebracht. Darüber hinaus hat sie 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen eingeleitet. Das ist viel tiefgreifender als eine Klage vor dem EuGH. In letzter Konsequenz kann einem betroffenen EU-Staat das Stimmrecht zeitweise entzogen werden. Das Verfahren kam allerdings bisher kaum voran.

In Polen wird am Sonntag ein neues Parlament gewählt. Die PiS hat Umfragen zufolge gute Aussichten auf einen Wahlerfolg. (APA, dpa, 10.10.2019)