Fusarium-Pilze unter dem Mikroskop. Die von dieser Pilzart gebildeten Substanz Zearalenon passiert die menschliche Plazenta, was negative Effekte auf das Ungeborene haben kann.

Foto: IFA Tulln

Wien – Forscher aus Wien und der Schweiz gingen mit einer neuen Analysemethode der Frage nach, ob das in Lebensmitteln vorkommende Östrogen Zearalenon die menschliche Plazenta passieren kann. Die nun im Fachblatt "Environmental Health Perspectives" veröffentlichte Antwort lautet: Ja, es ist möglich. Die daraus resultierenden Konsequenzen lassen auf mögliche negative Effekte für Ungeborene schließen, teilte die Universität Wien mit.

"Die Plazentaschranke bietet dem ungeborenen Kind einen gewissen Schutz gegenüber Bakterien, Viren und manchen Fremdstoffen wie zum Beispiel bestimmten Medikamenten oder vom Körper aufgenommenen Umweltgiften. Doch Zearalenon wandert, wie wir nun erstmals zeigen konnten, durch die Plazenta hindurch", so der Erstautor der Studie, Benedikt Warth vom Institut für Lebensmittelchemie und Toxikologie der Universität Wien.

Brot, Müsli und andere Zerealien als mögliche Quelle

Das von Schimmelpilzen der Gattung Fusarium gebildete Zearalenon kann über Nahrungsmittel wie Brot, Müsli und andere Zerealien aufgenommen werden. Wie es sich im Menschen verhält, analysierte das Team an Plazenten, die nach geplanten Kaiserschnitten zur Verfügung standen. Die Wissenschafter maßen die Konzentrationen im Gewebe selbst, sowie auch in einer Nährlösung vor Eintritt in und nach Austritt aus der Plazenta.

Außerdem untersuchten sie die Konzentrationen eines durch Enzyme in der Plazenta gebildeten Abkömmlings von Zearalenon. Dieses Stoffwechselprodukt weise eine um etwa den Faktor 70 höhere Östrogenaktivität auf, heißt es. Selbst kleine Konzentrationen des Fremdöstrogens könnten daher bereits größere Auswirkungen auf das Kind haben. Es gebe Hinweise, dass eine frühe Konfrontation damit mit Erkrankungen wie Brust- oder Gebärmutterhalskrebs zusammenhängen kann.

Neu zu bewertende Grenzwerte

"Diese Erkenntnis sollte in künftigen Risikobewertungen berücksichtigt werden – auch wenn die Grenzwerte schon jetzt in Kindernahrung und Muttermilchersatzprodukten strenger geregelt sind als für normale Produkte und die EU die weltweit niedrigsten Grenzwerte eingeführt hat", so Warth. (red, APA, 10.10.2019)