Verfahrenshelfer wie jene im Buwog-Verfahren warten um die eineinhalb Jahre auf ihr ersten Honorarteilzahlungen.

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Wien – Rechtsanwälte, die Mandanten in Großverfahren als Pflichtverteidiger zur Seite stehen, bekommen ihre – vom Staat zu tragenden – Honorare nur schleppend bezahlt. Das erleben zurzeit etwa jene Verteidiger, die in der Causa Buwog Angeklagte vertreten, die sich mangels Einkommens und Vermögens keinen Anwalt leisten können. Das Verfahren läuft seit 12. Dezember 2017, die involvierten Verfahrenshelfer haben noch kein Geld für ihre Arbeit gesehen. Ihre Honorarabrechnungen fürs Jahr 2018 haben sie Ende März an die Wiener Anwaltskammer gelegt.

Laut Österreichischem Rechtsanwaltskammertag (Örak; Dachorganisation der neun Anwaltskammern) braucht man fürs Jahr 2018 noch drei Millionen Euro für die Bezahlung von Verfahrenshelfern in Großverfahren. Das sind Gerichtsprozesse dann, wenn es mindestens elf Verhandlungstage oder 51 Verhandlungsstunden pro Jahr gibt. Auf rund 2,7 Millionen Euro davon warten die Anwälte noch, das heißt, für diesen Betrag haben sie keine Akontierungen bekommen, die die regionalen Anwaltskammern zahlen – sobald sie ihrerseits vom Örak Geld dafür bekommen haben. Der Örak holt sich die Vorschüsse vom Staat, laut Pressesprecher wurden zuletzt 2,6 Millionen Euro beim Justizministerium beantragt. Man hoffe, dass dieser Betrag "bald" überwiesen werde.

Kompliziertes Kaskadensystem

Das Geld fließt also in einer Kaskade vom Ministerium über Örak und regionale Kammern an die Verteidiger. All das dauert, zumal ja die Honorarnoten der Verteidiger überprüft werden müssen. Erst danach kann das Ministerium die "Sonderpauschalvergütung" festsetzen und auf den Weg in Richtung Örak schicken.

Im Ministerium betont man, dass man im Dezember "unter Berücksichtigung der Budgetsituation" einen weiteren Vorschuss von rund 1,5 Millionen Euro überweisen werde und damit drei Viertel der erbrachten Leistungen abgedeckt sein sollten. Die Verzögerung liege auch daran, dass man auf Unterlagen des Örak warte.

Vier Wochen als Zahlungsziel

Dessen Präsident, Rupert Wolff, räumt das zwar ein, spielt den Ball aber zurück an den Staat. "Das System ist nicht perfekt, krankt aber vor allem daran, dass nicht genug Geld für Justizangelegenheiten vorhanden ist", meint er. An Abhilfe werde gearbeitet, der Örak diskutiere bereits neue Modelle mit dem Ministerium. Das jetzige System sei ein Flickwerk, das historisch gewachsen sei und mit dem die Anwaltschaft "gerade noch leben" könne.

Und was peilt der Anwaltskammertag an? Wolff: Im "idealen System" sollten die Verfahrenshelfer maximal vier Woche auf ihr Geld warten müssen. Statt wie derzeit ein Jahr bis eineinhalb Jahre. (Renate Graber, 15.10.2019)