Bild nicht mehr verfügbar.

140.000 Touristen, die bei Thomas Cook Deutschland gebucht haben, müssen auf Entschädigungen hoffen.

Foto: Reuters/Wolfgang Rattay

Oberursel – Der insolvente deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook verfolgt seinen Antrag auf einen staatlichen Überbrückungskredit nicht weiter. Grund sind insolvenzrechtliche Schwierigkeiten. Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Beihilfe würden aber weiter überprüft, teilten die vorläufigen Insolvenzverwalter am Mittwoch mit: "Der bereits vorliegende Antrag kann daher in dieser Form nicht weiter betrieben werden." Gleichzeitig werde die Suche nach neuen Investoren mit Hochdruck verfolgt.

Die deutsche Regierung und das Land Hessen müssen somit zunächst nicht über das Hilfeersuchen der Touristiker aus Oberursel entscheiden, die im September in den Insolvenzstrudel ihres britischen Mutterkonzerns Thomas Cook geraten waren.

Millionenkredit für Condor

Die ebenfalls zu Thomas Cook gehörige Fluggesellschaft Condor hatte hingegen am Montag aus Brüssel grünes Licht für einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro erhalten. Hier bürgen deutscher Bund und Land Hessen zu jeweils gleichen Teilen. Laut EU-Kommission wird der Wettbewerb durch den Kredit der Staatsbank KfW nicht übermäßig verzerrt.

Die bislang profitable Fluggesellschaft mit knapp 60 Flugzeugen und 4.900 Beschäftigten will in einem sogenannten Schutzschirmverfahren den Winter überleben. Dabei soll verhindert werden, dass Geld an die britische Mutter abfließt. Mit dem nun genehmigten Kredit ist die Gesellschaft zunächst wieder flüssig.

Die deutsche Thomas Cook mit rund 2.000 Beschäftigten hat sämtliche Reisen für heuer abgesagt. 140.000 Touristen müssen nun auf Entschädigungen hoffen, für die die Zurich Versicherung mit einem Volumen von 110 Millionen Euro zuständig ist. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind den früheren Angaben zufolge bis Ende November 2019 durch das Insolvenzgeld gesichert. (APA, 16.10.2019)