Das Geschäft mit den Luxusartikeln von Louise Vuitton wächst ungebremst und hat das Vermögen des Konzernchefs heuer auf 96 Milliarden Euro anwachsen lassen.

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Wien – Produktfälschungen sind für die organisierte Kriminalität ein gutes Geschäft, wenn man der europäischen Polizeiagentur Europol glaubt. 2,5 Prozent des weltweiten Handels würden mit nachgemachten Luxusartikeln, Zigaretten, Lebensmitteln, Medikamenten, Nahrungsmitteln und Mode gemacht, ist auf der Europol-Website zu lesen. Umgerechnet 417 Milliarden Euro Umsatz werden so gemacht. In der EU sei der Anteil am gesamten Warenhandel mit rund fünf Prozent noch höher.

Bei manchen dieser Delikte geht es potenziell um Menschenleben, etwa wenn wirkungslose Arzneien auf den Markt kommen oder technische Ersatzteile von minderer Qualität sind. In anderen Fällen geht es lediglich um die Markenrechte der Originalproduzenten – wie im Fall der Privatanklage von Louis Vuitton Malletier gegen die 28-jährige Mabel A., die vor Richterin Minou Aigner sitzt.

Drittreichster Mensch der Welt

Zwischen 300 und 800 Euro verdiene sie im Monat in einer kleinen Boutique in Wien, erzählt die unbescholtene Angeklagte aus Ghana. Der Klägerseite geht es besser: Der Nettogewinn des französischen Mutterunternehmens LVMH stieg 2018 um 18 Prozent auf rund 6,4 Milliarden Euro. In den ersten neun Monaten 2019 wuchs der Umsatz des Luxusgüterkonzerns um 16 Prozent auf gut 38 Milliarden Euro. Das Wachstum bescherte auch den Aktien einen Höhenflug und brachte Unternehmenschef Bernard Arnault, der 47 Prozent der Anteile hält, Mitte des Jahres auf Platz drei der reichsten Menschen weltweit. Laut der Liste der Nachrichtenagentur Bloomberg besitzt er ein Vermögen von 96 Milliarden Euro.

Doch zurück in den kleinen Saal 209 des Wiener Straflandesgerichts. Richterin Aigner weiß bereits, dass das Verfahren mit einem Freispruch enden wird. Denn Louis Vuitton vertraut nicht nur auf weltweite Strukturermittlungen der Exekutive, um die Hintermänner der Fälschernetzwerke zu enttarnen, sondern stellt auch eigene Ermittlungen an. "Mystery Shopper" werden in kleine Geschäfte geschickt, um Falsifikate zu entdecken und die Markenrechte zu schützen. Es folgt eine Anzeige bei Gericht, die zurückgezogen wird, wenn sich die Angeklagten zu einem Vergleich bereiterklären.

Gefälschte Tasche um 25 Euro verkauft

Im Fall von Frau A. ist das so. Um 25 Euro hat sie eine billige Taschenkopie an einen Lockvogel verkauft. Nun ist sie zu einem bereits ausgehandelten Vergleich bereit, wie ihre Verteidigerin Sabine Riehs ankündigt. Die Louis-Vuitton-Anwältin übergibt eine Kopie des Schriftstücks an die Richterin, damit diese die Vereinbarung im Protokoll festhalten kann. Frau A. verspricht, in sieben Raten 3.500 Euro zu zahlen und die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 440 Euro zu übernehmen. Da die Privatanklage daraufhin zurückgezogen wird, spricht Aigner A. rechtskräftig frei. (Michael Möseneder, 18.10.2019)