Viel dürfte der verurteile Kärntner für die österreichische Flagge nicht über haben.

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Klagenfurt – Ein 38 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt als Staatsverweigerer von einem Geschworenengericht zu 18 Monaten Haft, 15 davon bedingt, verurteilt worden. Die Staatsanwältin warf ihm neben der Mitgliedschaft beim Staatenbund auch versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch sowie Nötigung vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte gab gleich zu Beginn der Verhandlung zu, einer Beamtin drei Briefe geschickt zu haben, um eine Einstellung seines Exekutionsverfahrens zu erwirken. Das Verfahren gegen ihn lief, weil der Programmierer eine Verurteilung wegen Datenbeschädigung bekommen hatte. Beim Abzahlen von Geldstrafe und Schadenersatz war der Familienvater im Verzug.

Briefe als Panikreaktion

Um die Exekution abzuwenden, schickte er der zuständigen Beamtin am Bezirksgericht drei Briefe, in denen er ihr mit der Eintragung absurd hoher Geldforderungen in amerikanischen Handelsregistern drohte, sollte sie die Exekution nicht einstellen. Der Angeklagte rechtfertigte sich vor Gericht, das sei eine Panikreaktion gewesen, er habe Angst gehabt, sein Haus zu verlieren.

Außerdem habe er den Inhalt der Briefe – "alles Kauderwelsch" – nicht verstanden. Ein Mann, den er im Internet kennengelernt hat, habe sie für ihn aufgesetzt. Und beim Staatenbund sei er nur wegen deren Ideen zu alternativen Agrar- und Energieformen gewesen, habe sich aber schon vor längerer Zeit wieder abgewandt.

Anklageschrift sei Werbung

Die Richter sowie die Staatsanwältin konnte der Angeklagte mit seinen Ausführungen über die angeblich Läuterung nicht überzeugen. Immerhin habe er noch im August auf die Anklageschrift reagiert, wie das Staatsverweigerer tun: Er schickte sie zurück, es sei nämlich Werbung.

Als Beilage fand sich wie schon bei den Briefen an die Bezirksgerichtsbeamtin seine "Lebenderklärung", ein pseudojuristisches Schriftstück des Staatenbunds. Der Angeklagte – ein Programmierer, der analytisches Denken gewohnt sei – sei ein "Wolf im Schafspelz", der wohl noch immer Mitglied in dem Staatsverweigerer-Verbund sei, hieß es.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig, der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. (APA, 16.10.2019)