Notenbankchef Robert Holzmann ist mit Kritik vom Betriebsrat konfrontiert, es geht um Betriebsvereinbarungen und Dienstrecht.

Foto: OeNB/ Lisi Niesner

Wien – Das Verhältnis zwischen Belegschaft und Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Robert Holzmann, bleibt unterkühlt. Am Mittwoch hat sich der Zentralbetriebsrat in einem offenen Brief an Holzmann gewendet – und seine Aussagen in einem Kurier-Interview kritisiert. Holzmann streifte in dem Gespräch in der Mittwoch-Zeitung Vorhaben im Personalbereich. Angesprochen auf "Privilegien von Dienstrecht 3" meinte er, dass dieses auf einer Betriebsvereinbarung beruhe, "und der Einzige, der in solche privatrechtlichen Verträge eingreifen kann, ist der Verfassungsgesetzgeber".

Genau da hakt der Zentralbetriebsrat ein, er hält diese Antwort für "sehr kritisch". Holzmanns Ausführungen könnten "einer Aufforderung an den Verfassungsgesetzgeber gleichkommen, in solche privatrechtlichen Verträge einzugreifen", meinen die Belegschaftsvertreter unter Hinweis darauf, dass es "zahlreiche" solcher Betriebsvereinbarungen im Lande gebe. Aussagen, die "gegen einzelne Gruppen von OeNB-Mitarbeitenden gerichtet sein könnten", weise man zudem "aufs Schärfste" zurück.

Gesetzgeber kürzte Bankpension

Dienstrecht 3 spielt im Streit über die Karenzierung eines Notenbankers eine Rolle, den Holzmann Ende September mit dem umstrittenen Rauswurf der Personalchefin beendet hat. Notenbanker, die gemäß Dienstrecht 3 (DB3; trat im Mai 1998 in Kraft) angestellt sind, bekommen eine staatliche Pension plus Leistungen aus der Pensionskasse. Sie kommen in aller Regel auf zwei Drittel ihres Letztbezugs, die OeNB muss ihnen gegebenenfalls einen "Pensionskassenschlussbeitrag" zahlen, damit diese Pensionshöhe erreicht wird. Zahlen die Banker auch selbst in die Pensionskasse ein, können sie auf bis zu 80 Prozent ihres Letztbezugs kommen. * 266 Notenbanker gehörten diesem Dienstrecht 3 zuletzt an, die OeNB muss Rückstellungen für den Pensionskassenschlussbeitrag bilden.

Was hinter dem offenen Brief des Zentralbetriebsrats noch steht: Erfahrung mit gesetzlichen Eingriffen haben die Notenbanker, jedenfalls die, die vor 1998 eintraten und denen Bankpensionen zustehen. Die gern als "Luxuspensionen" klassifizierten Zahlungen wurden per Sonderpensionenbegrenzungsgesetz gekürzt – gegen den erbitterten Widerstand des Betriebsrats. Noch heute sind in diesem Zusammenhang Klagen von Notenbankern anhängig. Sie wollen die Sache vor den Europäischen Gerichtshof bringen, bis jetzt ist ihnen das aber nicht gelungen.

Kassensaal-Treffen

Am Dienstag hat das Management der OeNB übrigens sein zweites "Townhall-Meeting" abgehalten, da treffen einander Chefs und Banker zum lockeren Austausch. Der Kassensaal, in dem die Veranstaltung stattfand, sei nicht gerade brechend voll gewesen, wie es heißt. Aber: Das Treffen konnte auch via Internet mitverfolgt werden. (Renate Graber, 17.10.2019)