Share-online.biz ist offline.

Screenshot: Web Archive

Das Portal share-online.biz wurde abgeschaltet. Dabei soll es sich nach Angaben des Polizeipräsidiums Aachen um den größten Filehoster illegaler Medieninhalte in Deutschland handeln. Vor allem Kinofilme, Serien, Erotikproduktionen und Musikstücke seien auf der Seite von Nutzern hochgeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt worden.

Razzien in drei Ländern

Den Angaben zufolge wurden im Zuge der Ermittlungen mehrere Wohnungen und Geschäftsräume in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden durchsucht. Drei Personen wird nun Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen.

Monatlich soll share-online.biz zwischen sechs und zehn Millionen User gehabt haben, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilte. Dazu habe das Portal "mehrere hundert Server" betrieben. Nach Löschaufforderungen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten wurden diese seitens der Betreiber zwar entfernt, tauchten aber nach kurzer Zeit wieder auf.

"Erstmals stehen hier Filehoster-Betreiber im Fokus eines strafrechtlichen Urheberrechtsverfahrens, weil sie Portalseiten und Foren wie DDL-Warez, Boerse, Movie-Blog und My Gully durch Partnerprogramme und Provisionszahlungen unterstützt und finanziert haben sollen", erklärt Evelyn Ruttke, Geschäftsführerin der GVU, in einer Aussendung.

Nutzern könnten rechtliche Folgen drohen

Das Unternehmen, das seinen Firmensitz mit Belize angibt, soll zwischen 2008 und 2017 Umsätze in Höhe von 50 Millionen Euro erzielt haben. Laut Polizei sollen auch die Uploader nach einem Punktesystem basierend auf Dateigröße und Downloadanzahl vergütet worden sein. Auch ihnen drohen nun rechtliche Folge. Gegenüber dem "Spiegel" sagte der Kölner Staatsanwalt Christoph Hebbecker, dass man versuchen werde, Uploader zu identifizieren und "möglicherweise auch Downloader".

Zunächst sollen sich die Ermittlungen ausschließlich gegen die in Deutschland wohnhaften Betreiber richten, wie Hebbecker auf STANDARD-Nachfrage präzisiert. "Soweit im Rahmen der weiteren Ermittlungen österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich identifiziert werden sollten, würde das Verfahren gegebenenfalls an die zuständige Staatsanwaltschaft in Österreich abgegeben werden. Diese müsste dann in eigener Zuständigkeit prüfen, ob eine Strafbarkeit vorliegt", so der Staatswanwalt. (br, 17.10.2019)