Ein Videoclip mit Marcel Hirschers Helm hat Raiffeisen die Erste Group klagen lassen. Erster Punkt vor Gericht: für die Erste.

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Im ersten Durchgang ist Raiffeisen gestürzt. Im Marcel-Hirscher-Rechtsstreit Raiffeisen gegen Erste Group hat das Handelsgericht Wien am Donnerstag den Antrag von Raiffeisen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. Raiffeisen Bank International (RBI) und Zentrale Raiffeisenwerbung wollten damit erreichen, dass die Erste ihren Hirscher-Videoclip vom Abschiedstag des Skistars am 5. September nicht mehr zeigen darf. (Was sie aber ohnehin nicht mehr tut.)

Die Erste verstoße damit gegen Marken- und Wettbewerbsrecht, argumentierten die Juristen von Raiffeisen. Die Richterin findet das nicht. Sie hat den Antrag abgewiesen, Raiffeisen hat 14 Tage Zeit, Rechtsmittel zu erheben.

Glaubandich neben Giebelkreuz

Stein des Anstoßes: Hirschers Helm. Mit dem Satz "Danke für alles, Marcel" und dem Glaubandich-Werbehinweis der Bank wurde der nach der Abschiedspressekonferenz Hirschers per Videoclip kurz ins Netz gestellt. Man habe Hirscher damit Respekt zollen wollen, so ein Banksprecher.

Auf dem Helm prangt allerdings das Giebelkreuz – ist oder war (das ist wichtig, siehe unten) Raiffeisen doch Hirschers Haupt- und Kopfsponsor und ihm (bzw. dem Skiverband) per Exklusivwerbevertrag verbunden. Durchs Herzeigen des giebelbekreuzten Helms habe die Erste die Raiffeisen gehörende Marke rechtswidrigerweise verwendet, das müsse sofort unterlassen werden, forderte die RBI sinngemäß.

Nein, sagt die Richterin, kein Verstoß gegen das Markenrecht. So unbegrenzt gelte das Recht auf die eigene Marke nicht. Und, flapsig nacherzählt: Wenn, dann hätte die Erste nicht am Ruf Raiffeisens mitnaschen wollen, sondern an jenem Hirschers. Auch die Raiffeisenwerbung fädelte mit ihrer Argumentation ein, die Erste habe den Exklusivwerbevertrag verletzt. Laut Gericht hat dieser Vertrag nämlich spätestens an Hirschers Rücktrittstag geendet.

Schnee von morgen

Ob Raiffeisen Rechtsmittel einlegt, ist nicht zu eruieren, man sagt zum "Fall Hirscher" nichts. Abseits der einstweiligen Verfügung läuft nun noch das Hauptverfahren, in dem es um dieselben Themen geht. Einen etwaigen Urteilsspruch will Raiffeisen übrigens veröffentlicht wissen: einen Monat lang auf den Erste-Accounts bei Facebook und Instagram – und in der Kronen Zeitung. Und zwar an einem Donnerstag, auf Seite 7, eine halbe Seite groß. Aber das ist Schnee von morgen.

Und was wurde aus dem Verfahren, in dem Hirscher wegen des behelmten Videoclips 60.000 Euro von der Ersten einklagt? Man sei in "sehr guten und positiven Gesprächen" mit dem Ex-Skirennläufer, erklärt ein Sprecher. (Renate Graber)