Die Belegschaftsvertretung der Telekom Austria steht in der Auslage – sowohl die Menge als auch die Gagen der Betriebsräte.

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Wien – Große Eile legt die Telekom Austria (TA) bei der Beilegung ihres Streits mit der Personalvertretung nicht an den Tag. Ein Jahr nach Anfechtung der Betriebsratswahl durch den Vorstand im Oktober 2018 blieb ein außergerichtlicher Verhandlungstermin vor eineinhalb Wochen ohne Ergebnis. Es sei seitens der A1-Führung kein Vorschlag vorgelegt worden, über den man diskutieren hätte können, heißt es in TA-Betriebsratskreisen. Einen neuen Gesprächstermin gebe es nicht.

Gleichlautend die Reaktion des teilstaatlichen Telekomkonzerns, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen. Die Personalvertretung wollte einen Vorschlag präsentieren, benötige dafür aber noch etwas Zeit, sagt TA-Sprecher Michael Höfler auf Anfrage des STANDARD. Das respektiere man, das Thema habe keine große Eile, es sei ohnehin nur mit einer neuen Personalvertretungswahl zu lösen und die finde plangemäß 2023 statt. Bis dahin, so hofft man, werde wohl das Postbetriebsverfassungsgesetz geändert, in dem Personalvertretungsangelegenheiten geregelt sind.

Klagen ruhend gestellt

Damit zieht sich die leidige Causa – die Klagen wurden im Herbst 2018 ruhend gestellt – in die Länge. Es geht, wie berichtet, um die komplizierte dreistufige Personalvertretungsarchitektur aus Vertrauenspersonen-, Personal- und Zentralausschüssen mit österreichweit 47 frei gestellten Personalvertretern. Diese – gemessen an den rund 8000 Beschäftigten in Österreich – sehr üppige personelle Ausstattung wird vom TA-Management rund um Generaldirektor Thomas Arnoldner infrage gestellt und vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien bekämpft. Sie sei überbordend, entspreche nicht mehr der Unternehmensstruktur.

Angezettelt vom Betriebsrat

Das Unternehmen dürfte nicht ganz falsch liegen. Denn A1 Telekom Austria wurde seit 2008 kräftig umgebaut: Festnetz- und Internetgeschäft (Aon) mit tausenden Beamten wurden aus der Telekom-Austria-Konzernholding herausgelöst und mit dem (einst eigenständigen) A1-Mobilfunk zur Österreich-Tochter A1 Telekom Austria fusioniert. Daher die Anfechtung der Betriebsratswahl 2018.

Telekom-Austria-Chef Thomas Arnoldner hat das Problem geerbt. Die nun in der Kritik stehenden Betriebsratsgagen wurden bereits vor dem Börsengang im Jahr 2000 erfunden.
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Angezettelt wurden die Gerichtsverfahren von den Sozialdemokratischen Telekom-Gewerkschaftern (FSG) rund um Zentralaussvorsitzenden Werner Luksch, allerdings aus gegenteiligem Motiv: Die rote Liste wollte nicht nur in der Österreich-Tochter A1 Telekom Austria zur Wahl antreten, sondern auch in der TA-Holding, wo ihr beim Generaldirektor angesiedeltes Personalamt verblieben war. Das lehnten auch andere wahlwerbende Gruppen ab, weshalb am Ende quasi jeder jeden klagte.

Sieben Millionen

Wiewohl nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens vor dem Arbeits- und Sozialgericht: Unternehmensintern sind die jährlich sieben Millionen Euro an Kosten für die 47 freigestellten Betriebsräte (zuzüglich Sekretariaten) in Österreich sehr wohl ein Riesenthema – inklusive deren Bezüge. Denn TA-Betriebsräte sind auch finanziell besser gestellt als die meisten ihrer Kollegen in der Privatwirtschaft. Weil man sich an den "fiktiven Karriereverläufen" orientiere, also quasi berücksichtige, welche Position ein Dienstnehmer erreichen hätte können, wäre er nicht Personalvertreter. Von AUA-Dimensionen sei man "weit entfernt", kalmiert TA-Sprecher Michael Höfler.

Aber nicht sehr weit. Denn bei höchster Einstufung (PT1) kann so selbst ein altgedienter einfacher Fernmeldemonteur als A1-Betriebsrat auf rund 5000 Grundgehalt kommen, das sich zuzüglich Dienst- und Verwendungszulagen zu einem Bruttomonatsbezug jenseits der 10.000 Euro verdoppeln lässt – 14 Mal im Jahr, versteht sich.

Im Dilemma

Wiewohl eingeholte Rechtsgutachten dies nahe legen, zu viel bezahlte Bezüge wie die AUA verlangt das TA-Management von ihren Personalvertretern noch nicht zurück. Aber es befindet sich in einem Dilemma. Bleiben die Gagen und die personell generös ausgestatteten Personalvertretungsgremien üppig wie eh und je, könnte man in die Untreue schlittern. Wohl gesteht das Postbetriebsverfassungsgesetz Post und Telekom Austria großzügigere Regelungen als das gemeine Arbeitsverfassungsgesetz zu. Fiktive Karriereverläufe sind allerdings auch dort nicht vorgesehen.

Eine Gehaltsrückforderung wäre für die A1-Betriebsräte ebenso wie für jene der Post ein Fass ohne Boden. Denn bei beamteten Telekom- und Postbediensteten geht die Rückforderungsmöglichkeit weit über drei Jahre hinaus. (Luise Ungerboeck, 5.11.2019)