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Netflix geht noch nicht offensiv gegen Account-Sharing vor.

Foto: AP Photo/Jenny Kane

Immer häufiger sind Filme und Serien nur über einen bestimmten Streaming-Anbieter verfügbar. Mit dem Start neuer Angebote wie Disney+ oder Apple TV+ wird die Situation weiter verschärft. Wer mehrere Abos abschließt, kommt schnell auf hohe monatliche Kosten. Unter Nutzern ist es daher populär, ihren Account mit anderen Personen zu teilen. Den Anbietern ist das natürlich ein Dorn im Auge. Spotify geht mittlerweile aktiv dagegen vor. Auch bei Netflix ist Account-Sharing ein Thema, das das Unternehmen genau verfolgt.

Anzahl der Geräte vom Abo abhängig

Auf wievielen Geräten Netflix genutzt werden darf, hängt von der Art des gewählten Abos ab. Das Basis-Abo erlaubt nur die Wiedergabe auf einem Gerät. Im Standard-Abo kann der Dienst gleichzeitig auf zwei Geräten genutzt werden, das Premium-Abo deckt vier Geräte ab. Ein Nutzer dann beispielsweise eine Serie am Tablet schauen, während ein anderer User einen Film auf dem Smart TV verfolgt.

Netflix Investor Relations

Die Wiedergabe auf mehreren Geräten ist allerdings auf die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts beschränkt, wie aus den Nutzungsbedingungen von Netflix hervorgeht. Konkret heißt es: "Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden."

Netflix sucht nach Lösungen

Das ähnelt den Bedingungen von Spotify, nur führt der Musikstreaming-Dienst mittlerweile Adressabfragen durch, um gegen das Account- und Passwort-Sharing vorzugehen. Netflix tut dergleichen noch nicht. Bei der Bekanntgabe der Quartalsergebnisse sagte Chief Product Officer Greg Peters, dass man die Situation weiterhin beobachte und "Konsumenten-freundliche Wege" überlege. Das kann so gedeutet werden, dass Netflix nach einer Lösung sucht, Account-Sharing einzuschränken. Vorerst habe man aber noch keine Ankündigung diesbezüglich zu machen, so Peters. (red, 22.10.2019)