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Google hält die Leistungsabgabe für ungerechtfertigt: Er erhalte für die Snippets- oder generell Informationstexte ja gar kein Geld: "Wir verkaufen Anzeigen, keine Suchergebnisse", meint der Chef von Google News, Richard Gingras.

Foto: Reuters, CHARLES PLATIAU

Es ist ein Milliardenpoker um eine – scheinbare – Kleinigkeit: kurze Auszüge der gefundenen Artikel in den Suchergebnissen von Google, Snippets genannt – Schnipsel.

Die EU legt in ihrem neuen Leistungsschutzrecht fest, dass Suchmaschinen Medienhäusern einen Beitrag zahlen müssen, wenn sie Snippets oder ähnliche Teaser-Vorschauen veröffentlichen. Nur noch "einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge aus einer Presseveröffentlichung" können unentgeltlich verlinkt und verbreitet werden. Diese Bestimmung richtet sich vor allem gegen Google, der Konzern nimmt in Europa laut Branchenexperten mehr als eine Milliarde Euro aus Werbung ein.

Frankreich setzt die Direktive als erstes Land schon am Donnerstag in Kraft – auf Drängen der wichtigsten Pariser Verleger, die auf 250 Millionen Euro Werbevolumen für Google (laut Erhebung von Ernst&Young) verweisen. Den Franzosen geht es auch ums kulturelle Prinzip, also um den Schutz der "leistenden" Autoren, die Google nicht entschädigen will.

Google hält die Leistungsabgabe für ungerechtfertigt: Er erhalte für die Snippets- oder generell Informationstexte ja gar kein Geld: "Wir verkaufen Anzeigen, keine Suchergebnisse", meint der Chef von Google News, Richard Gingras. "Deshalb zahlen wir Verleger nicht dafür, wenn die Leute in den Suchergebnissen auf einen ihrer Links klicken."

Doch der Konzern verkauft Werbung, weil er Suchergebnisse anbietet. Werbung hängt von Inhalten ab. Das Google-Geschäftsmodell beruht auf Suchresultaten. Google beruft sich zudem auf die Internetfreiheit, verlinken zu können, was man verlinken will. Und: Google habe Frankreichs Medien über die freiwillige "Digital News Initiative" schon mit mehr als 100 Millionen Euro gefördert.

Muster für ganz Europa

In Frankreich kommt ein Drittel aller Zugriffe von Zeitungsportalen über Google. Verlieren Verlage diese Klicks, verkaufen sie auf ihren Webseiten weniger Werbung. Deshalb drosselt Google den Informationsfluss ein Stück. Als Reaktion auf das neue Leistungsrecht zeigt die Suchmaschine in Frankreich keine ganzen Snippets mehr, sondern nur noch (klickbare) Titelüberschriften.

Ganze Textanrisse von Zeitungsbeiträgen gibt es nur noch, wenn sich Verlage mit – wie bisher unentgeltlicher – Wiedergabe einverstanden erklären. Damit versucht Google die Branche zu spalten. Und der Digitalriese droht, in jedem europäischen Land gleich zu verfahren, das die EU-Direktive umsetzt.

Die französische Staatsführung gibt sich unerschütterlich. Beim jüngsten Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel in Toulouse erklärte Emmanuel Macron, Deutschland und Frankreich seien "entschlossen, die EU-Urheberrechtsdirektive umzusetzen".

Paris dürfte also die nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden sowie die Europäischen Gerichte mobilisieren. Diese dürften den Streit letztlich entscheiden. Juristen geben zu bedenken, dass Google mit dem Snippet-Verzicht die Leistungsschutz-Direktive an sich befolgt. Der Europäische Verlegerrat (EPC) behauptet allerdings, der kalifornische Konzern handle weiterhin gegen das EU-Recht: Er missbrauche seine Marktmacht, indem er der europäischen Branche seine Werbemethoden aufzwinge und dabei selbst absahne.

Die Kraftprobe zwischen Frankreich und Google wird zweifellos ein Präjudiz schaffen. Nach dem aus formalen Gründen aufgehobenen deutschen Leistungsschutzrecht von 2013 zweifeln IT-Experten, ob Frankreich gegen Google genug Gewicht auf die Waage bringt. In Paris heißt es, die Onlinezeiten hätten sich in den letzten sechs Jahren geändert. Fragt sich nur, für welche Seite. (Stefan Brändle aus Paris, 23.10.2019)