Im Prozess ging es um den Vorwurf der Bestechung im Zusammenhang mit einem Windpark-Projekt des früheren burgenländischen Energieversorgers BEWAG.

Foto: bewag/horvath

Eisenstadt – Mit Freisprüchen "im Zweifel" für Ex-Bewag-Chef Hans Lukits und zwei Mitangeklagte endete am Mittwoch in Eisenstadt der Prozess um ein Windpark-Projekt des früheren burgenländischen Energieversorgers BEWAG. Das Verfahren fand statt, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden hatte, dass Teile des ersten Bewag-Prozesses neu zu verhandeln seien. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Im Prozess erneuerte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechung im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bewag, einen Netzanschlussvertrag und die Einspeiselizenz für den in den 2000er-Jahren im ungarischen Bogyoszlo geplanten Windpark zu erhalten. Um den ungarischen Ansprechpartnern Zahlungen in Aussicht stellen zu können, soll unter anderem ein Treuhandvertrag über rund 600.000 Euro abgeschlossen worden sein.

Zu viele offene Fragen

Die Beschuldigten – mit Lukits saßen ein Ex-Geschäftsführer einer früheren Bewag-Tochter sowie der Geschäftsführer eines ungarischen Tochterunternehmens aus dem Firmengeflecht der einstigen Hochegger-Gruppe auf der Anklagebank – hatten den Bestechungsvorwurf bestritten.

Das Beweisverfahren habe in vielen Punkten klar gezeigt, dass in allen noch offenen Fakten Schuldsprüche im Sinn der modifizierten Anklage zu fällen sein werden, stellte der Ankläger in seinem Schlussplädoyer fest. "Es wurde sehr viel gesucht in den letzten acht Jahren, aber es wurde nichts gefunden", hielt ihm der Verteidiger von Lukits, Gerhard Schilcher entgegen. Nachdem bereits 2008 klar gewesen sei, dass die Bewag ihre Windpark-Beteiligungen im Ausland verkaufe, hätte die Hochegger-Seite "ihre Felle davonschwimmen sehen". Deshalb sei erklärlich, weshalb von dort so massiv auf Zahlungen gedrängt worden sei.

"Freispruch im Zweifel"

"Der Schöffensenat hat sich die Urteilsfindung nicht einfach gemacht", stellte Vorsitzende Daniela Berger fest. Sie verwies in der Urteilsbegründung darauf, dass es sich um einen "Freispruch im Zweifel" handle, da die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht mit der gebotenen Sicherheit getroffen hätten werden können. Dies gelte besonders für die subjektive Tatseite, wo zu überprüfen sei, was sich die Angeklagten zum damaligen Zeitpunkt gedacht hätten. Es sei "sehr schwer, hier Feststellungen zu treffen". Das Verfahren habe zudem bereits einen Zeitraum von zehn, elf Jahren ausgefüllt.

Die Energie Burgenland als Privatbeteiligte im Verfahren wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Vertreter der WKStA gab zum Urteil keine Erklärung ab. "Es ist ein Albtraum, der achteinhalb, in Wahrheit gut zehn Jahre gedauert hat, damit einmal zu Ende", sagte Lukits nach der Urteilsverkündung vor Journalisten. Es sei "eine große Erleichterung", nun könne er "wirklich wieder ein neues Leben beginnen und in die Zukunft blicken". Er werde wieder seine unternehmerischen Aktivitäten aufnehmen und dies vor allem in Südafrika tun, meinte Lukits. Nachdenklich mache ihn, "dass es möglich ist, dass man faktisch unschuldig über so einen langen Zeitraum im österreichischen Rechtssystem verfolgt werden kann", sagte der Ex-Bewag-Chef. (APA, 23.10.2019)