Auch die adaptierten Pläne mit niedrigerem Turm für die Neugestaltung des Heumarkt werden noch immer beim Höchstgericht bekämpft.

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Wien – Die Betreiber des Heumarkt-Projekts haben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Rückschlag erlitten. Die Höchstrichter attestierten, dass das umstrittene Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte dies im April beschieden, die Betreibergesellschaft rief dagegen den VfGH an. Dieser hat die Behandlung dieser Beschwerde nun abgelehnt.

In der Beschwerde, die von den Projektbetreibern selbst, also der Hotelgesellschaft Intercont eingebracht worden war, wurde unter anderem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht. Vereinfacht ausgedrückt lautete der Vorwurf: Das BVwG habe Willkür bei der Anwendung von Unions- und österreichischem Recht walten lassen.

Unter dem Schwellenwert

Konkret ging es um jene Schwellenwerte von 15 Hektar Fläche und 150.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, ab denen laut österreichischem Recht eine UVP verpflichtend ist. Das Heumarkt-Projekt, das die Wiener City auf die Rote Liste der Unesco-Weltkulturerbestätten katapultiert hat, liegt unter dieser Marke. Das BVwG sah das Vorhaben am Heumarkt unter Verweis auf EU-Richtlinien trotzdem als UVP-pflichtig an, weil auch das Kriterium herangezogen werden könne, dass der Bau mit seinem 66-Meter-Turm "den Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet 'Unesco-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen" werde.

Das ist für den VfGH plausibel. "In seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 führt der VfGH aus, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung angesichts der in diesem Fall zu beachtenden Vorgaben des Unionsrechts, auch im Hinblick auf das Weltkulturerbe 'historisches Zentrum Wien', vertretbar begründet hat", hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Es sei seitens des Bundesverwaltungsgerichts "keine Willkür geübt worden". Die Behandlung der Beschwerde wurde somit abgelehnt.

Bis großflächiger Umbau und Turm am Wiener Heumarkt genehmigt sein werden, gehört der Eislaufplatz den Schlittschuhläufern.
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Es geht weiter

Die Causa UVP ist damit aber noch nicht erledigt, denn gleichzeitig mit dem VfGH hat die Projektgesellschaft auch den Verwaltungsgerichtshof in der Angelegenheit angerufen. Hier ist eine Entscheidung noch ausständig.

Das Heumarkt-Projekt samt Hotelneubau, Neugestaltung des Eislaufvereinplatzes und Durchwegung auf der Seite des Konzerthauses sorgt in Wien seit Jahren für Debatten. Die Gegner fürchten aufgrund des 66-Meter-Turms um den Welterbe-Status für die Innenstadt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde den millionenschweren Bau weiter verzögern und damit verteuern. Allerdings hatte die Stadt Wien im Frühjahr das Projekt nach Veröffentlichung eines kritischen Berichts des internationalen Rats für Denkmalpflege (Icomos) für eine zweijährige "Nachdenkpause" ohnedies auf Eis gelegt.

Die letzte Hoffnung des Heumarkt-Projektbetreibers Wertinvest ruht nun auf dem Verwaltungsgerichtshof. Er solle "endlich eine Klärung der Rechtslage herbeigeführt und damit die notwendige Rechtssicherheit erlangt werden", teilte das Unternehmen mit. Man sei "zuversichtlich, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als rechtswidrig anerkannt und aufgehoben wird", so Wertinvest-Geschäftsführerin Daniela Enzi. (APA, red, 24.10.2019),