Aktivisten hatten am 31. Mai den Wiener Ring blockiert. In der Nähe von der Urania durchsucht eine Polizeibeamtin einen Rucksack.

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Wien – Die Entnahme der DNA via Mundhöhlenabstrich sowie ein Handflächenabdruck eines Aktivisten nach einer Klima-Demonstration am 31. Mai in Wien waren rechtswidrig – ebenso die Durchsuchung des Rucksacks des jungen Mannes. Das entschied das Verwaltungsgericht Wien am Mittwoch. Ein entsprechender Bericht des "Kurier" wurde von dem Rechtsanwalt des Aktivisten, Clemens Lahner, bestätigt.

Der 22-jährige Klimaaktivist war erst Anfang Oktober vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt vom Straflandesgericht freigesprochen worden. Der Deutsche, der in Wien Politikwissenschaft studiert, nahm am Sitzstreik von rund 100 Personen teil, um den Straßenverkehr zu blockieren.

Kein aktiver Widerstand

Er wurde bei der Auflösung der Blockade von der Polizei weggetragen. Aktiven Widerstand leistete er nicht. Im abgeschotteten Areal der Polizei soll er sich gegen die Durchsuchung seines Rucksacks gewehrt haben, außerdem soll ein Beamter gerufen haben, dass er eine Glasflasche dabei hätte. "Es konnte nicht geklärt werden, welcher Beamte das gesagt hat und wer eigentlich damit gemeint war", so sein Anwalt. Diese Aussage sei jedenfalls "zu unkonkret, um jemanden zu durchsuchen, insbesondere um jemanden mit Gewalt zu durchsuchen", betonte Lahner. Eine Glasflasche wurde jedenfalls nicht gefunden. Der Aktivist erlitt bei der Amtshandlung eine Rissquetschwunde und Hämatome. Die Richterin des Verwaltungsgerichts entschied, dass die Durchsuchung des jungen Mannes rechtswidrig war.

Angefochten hatte der Aktivist auch die Entnahme von DNA und den Handflächenabdruck, beides wurde im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung im Polizeianhaltezentrum durchgeführt. Seine Identität hatte der junge Mann zu diesem Zeitpunkt bereits bekanntgegeben. "In dem Fall konnte die Polizei nicht erklären, warum es notwendig gewesen war", sagte der Rechtsanwalt. Auch hier entschied die Richterin, dass das Vorgehen der Exekutive rechtswidrig war.

Berufung nicht vorgesehen

Wie der "Kurier" berichtete, will die Landespolizeidirektion nun auf die schriftliche Ausfertigung der Rechtsprechung warten und dann evaluieren. Die Entscheidung ist laut Lahner "an sich rechtskräftig". Eine Berufung sieht die Rechtsordnung nicht vor, möglich ist jedoch ein sogenanntes außerordentliches Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof.

Aus der Straßenblockade Ende Mai bei der Wiener Urania resultierten gleich mehrere Verfahren. Die Demonstration hatte für mediale Schlagzeilen gesorgt, weil es dabei zu mehreren Fällen von Polizeigewalt gekommen sein soll. Im Zusammenhang mit drei Vorkommnissen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zumindest sechs Polizeibeamte. (APA, 24.10.2019)