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Entgeltliche Verträge wie Netflix, Parship usw. gehen auf die Erben über. Im Regelfall besteht aber die Möglichkeit, dass die Erben im Todesfall kündigen können.

Foto: REUTERS/Lucy Nicholson/File Photo

In Zeiten der Digitalisierung rückt im Sterbefall neben dem realen Besitz auch der digitale Nachlass – Accounts bei sozialen Netzwerken, E-Mailkonten sowie sonstige Onlinedienste – in den Fokus. AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser: "Zu wenige Menschen regeln ihren digitalen Nachlass. Es ist daher ratsam, hier entsprechende Vorsorge zu treffen."

Dies sei wichtig, um einerseits Missbrauch und unerwartete Rechnungen, etwa von Online-Abos wie Netflix, zu verhindern. Andererseits kann es für die Hinterbliebenen auch belastend sein, wenn der Online-Status des Verstorbenen suggeriert, dass dieser noch am Leben sei.

So kann man vorsorgen

Wie kann man vorsorgen? Am besten mit einer Liste aller Online-Mitgliedschaften, Profilen und Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörtern. "Diese Liste verwahrt man am besten an einem sicheren Ort wie in der Dokumentenmappe im Safe", empfiehlt Wieser. Eine Alternative zur physischen Liste ist die Verwendung eines Passwort-Managers. In diesem Programm sind alle Zugangsdaten gespeichert und können mit einem einzigen Passwort abgerufen werden.

Die AK empfiehlt, auch die gewünschte Vorgehensweise für die Hinterbliebenen festzuhalten. Grundsätzlich gibt vier Möglichkeiten: Erhaltung, Löschung, Archivierung oder Übertragung der Daten an Angehörige, Erben oder dritte Personen.

Soziale Netzwerke

Einige soziale Netzwerke wie Facebook bieten mittlerweile Möglichkeiten, für den Todesfall vorzusorgen. Beispielsweise kann eine bestimmte Person informiert werden, wenn der Kontoinhaber über längere Zeit inaktiv ist, bzw. eine Person wird als "Nachlasskontakt" festgelegt, die nach dem Tod das Konto verwalten soll. Diese kann allerdings nicht mehr auf die privaten Nachrichten zugreifen. Die zweite Möglichkeit wäre, das Profil zu löschen.

Entgeltliche Verträge wie Netflix, Parship usw. gehen auf die Erben über. Im Regelfall besteht aber die Möglichkeit, dass die Erben im Todesfall kündigen können.

Tipps

Wurde keine Vorsorge bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen und der Verstorbene hat auch keine Aufzeichnungen seiner Online-Aktivitäten hinterlassen, stehen die Hinterbliebenen vor größeren Herausforderungen. Dazu einige Tipps:

- Mit Internetsuchmaschinen kann nach dem Namen oder E-Mail-Adressen des Verstorbenen gesucht werden. Auch nach Spitznamen oder Namenskürzeln sollte gesucht werden.

- Freunde, Verwandte, Kollegen sowie der Partner sollten zu den Online-Aktivitäten des Verstorbenen befragt werden.

- Einige Bestattungsunternehmen bieten sogar einen Service für die Suche bzw. die Verwaltung des digitalen Nachlasses an. "Wenn der digitale Nachlass ausgeforscht wurde, können die einzelnen Dienste kontaktiert und über den Todesfall benachrichtigt werden. Um Missbrauch auszuschließen, prüfen die Unternehmen oder Social Media-Anbieter aber in der Regel genau. (APA, 28.10.2019)