Der ehemalige Skilangläufer Max Hauke steht in Innsbruck vor Gericht.

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Innsbruck – Der ehemalige Skilangläufer Max Hauke hat sich am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs verantworten müssen. Der 27-jährige Steirer bekannte sich vor dem Schöffensenat teilweise schuldig. Er gab zu, sowohl Wachstumshormon genommen, als auch Blutdoping betrieben zu haben.

Die von der Staatsanwaltschaft angenommene Schadenssumme in der Höhe von über 50.000 Euro bestritt Hauke jedoch. Die Anklagebehörde warf dem 27-Jährigen vor, seit der Saison 2015/16 die Anti-Doping-Regeln verletzt zu haben. Er soll deshalb zu Unrecht Preisgeld und Sponsoring von über 50.000 Euro erlangt haben.

Verteidiger Andreas Mauhart stritt die Höhe der Schadenssumme in seinem Eröffnungsplädoyer fast zur Gänze ab, denn durch Sponsoring entstehe laut Rechtsprechung kein Schaden, führte der Anwalt aus. "Die Leistung bei einem Sponsorvertrag ist nur, das Logo zu tragen und diese Leistung wurde erfüllt", betonte Mauhart.

Außerdem hatte sein Mandant nie einen Schädigungsvorsatz, sondern wollte "einfach nur Langlaufen". Auch das Blutdoping habe der 27-Jährige nur in Hinblick auf die Nordische Ski WM in Seefeld betrieben. "Er hat es gemacht für seine letzte WM, da wollte er gut sein", sagte Mauhart. Das von der Festnahme Haukes veröffentlichte Video bezeichnete der Rechtsanwalt als "einen der größten Justizskandale der vergangenen Jahre".

Was Hauke droht

Hauke sei erst sehr spät in den Fokus der Ermittlungen gekommen, schilderte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. "Man wusste, dass ein Dopingarzt nach Seefeld reisen wird und dort Athleten behandeln wird, man wusste aber nicht wen", so der öffentliche Ankläger. Beim Zugriff sei Hauke dann aber in flagranti erwischt worden.

Hauke war den Behörden im Zuge der sogenannten Operation Aderlass bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld im heurigen Jahr ins Netz gegangen. Der Steirer war während der WM auf frischer Tat bei der Rückführung von Blut ertappt worden. Er soll sich vom deutschen Sportmediziner Mark S. und dessen Helfern beim Eigenblutdoping betreuen haben lassen und darüber hinaus Wachstumshormon zu sich genommen haben. Ihm drohen bei einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft. (APA, 30.10.2019)