"Mein Recht" auf ATV nimmt sich am Donnerstagabend die GIS-Gebühr vor.

Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Der Privatsender ATV nimmt sich am Donnerstagabend in "Mein Recht" die GIS-Gebühr und ihre Manungs- und Inkassopraxis vor. Doch im Fall einer Studierenden, die über Monate nicht in ihr Postkastl geschaut haben will, kann auch Rechtsanwalt Christian Horwath nicht recht helfen.

Ein paar Monate weg

Ab Jänner dürfte die Studentin – nach den gezeigten Mahnschreiben – mehrere Monate nicht in ihren Briefkasten geschaut haben, sie spricht im Beitrag von drei Monaten. Sie war laut Beitrag nicht in Wien. Und eigentlich war sie als Stipendienbezieherin von der GIS befreit, vergaß aber, die Verlängerung der Befreiung zu beantragen.

Zwei Mahnungen und ein Inkassobüro

Die ORF-Gebührentochter mahnte sie zweimal ohne Reaktion, mit einem Säumniszuschlag von zehn Prozent auf die 52,66 Euro für zwei Monate bei der zweiten Mahnung. Danach übergab die GIS, wie dort üblich, den Fall an ein Inkassobüro. Und das verlangte gleich in der ersten Forderung insgesamt 100,16 Euro (mit Spesen, "allgemeinen Bearbeitungskosten", "Evidenzhaltungsgebühr quartalsweise im Voraus" und immerhin 11,20 Euro für eine "erste Mahnung" – die schon die dritte insgesamt war).

"Sicher nicht zulässig"

Horwath äußert im Beitrag Bedenken, ob es "okay" ist, dass die GIS ein Inkassobüro einschaltet und etwa den doppelten Betrag fordert. Im Off-Text heißt es: "Denn die GIS hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, Rückstände dürfen nur im Verwaltungsweg eingebracht werden. Und das geht eigentlich nur über das Gericht." Und Horwath danach wörtlich: "Wenn die GIS jetzt ein Inkassoinstitut beauftragt – das hat für mich einen faden Beigeschmack, ohne dass ich das rechtlich geprüft hätte. Das ist, als würde die Polizei ihre Strafen über ein Inkassoinstitut eintreiben, das ist sicher nicht zulässig."

Gesetzlich vorgesehen

Horwath hätte zur rechtlichen Prüfung in das Rundfunkgebührengesetz schauen können. Paragraf 4 Ziffer 4 sagt über die GIS Gebühren Info Service GmbH, hier als "Gesellschaft" bezeichnet: "Die Gesellschaft kann sich zur Durchführung des Inkassos der Leistungen Dritter bedienen."

Bei der GIS verweist man dazu auf die parlamentarischen Beratungen zum Rundfunkgebührengesetz, die das Inkasso durch Dritte als einfacher erklären als den Weg über Gerichte.

ATV: Inkassogebühren nicht zulässig

  • Update: ATV erklärt dazu, der Beitrag sei richtig, und verweist auf den Off-Text. Der Hinweis von ATV im O-Ton: "Rückständige Gebühren sind gem. § 6 Abs. 3 RGG im Verwaltungsweg hereinzubringen; zur Deckung des dadurch entstehenden Aufwandes kann die Gesellschaft einen Säumniszuschlag von 10% des rückständigen Betrages vorschreiben. Zwar kann sich die GIS gem. § 4 zur Durchführung des Inkassos der Leistungen Dritter bedienen, diese Kosten dürfen aber nicht auf den Rundfunkteilnehmer abgewälzt werden." Wir haben den Zusatz von "nicht nur richtigen" Tipps vorerst aus dem Titel entfernt. (fid)
  • Update: Die GIS erklärt, dass "alle Kosten bis zur Erzeugung eines Exekutionstitels pauschal durch den zehnprozentigen Säumniszuschlag abgedeckt werden und damit auch gedeckelt sind." Aber: "Die Kosten für die Einbringlichmachung werden dann gerichtlich geltend gemacht und unterliegen der gerichtlichen Kontrolle."

"Selber schuld"

Der Studentin rät Horwath im Beitrag grundsätzlich, bei längerer Abwesenheit eine "Postsperre" zu veranlassen. Denn, so der Jurist: "Wenn ich Fristen versäume, bin ich selber schuld."

Der Begriff der Postsperre ist etwa im Insolvenzverfahren relevant (Post der Gläubiger geht dann an den Insolvenzverwalter). Ein Nachsendeauftrag könnte auch helfen.

Arbeiterkammer-Experten erklären im Beitrag über GIS-Forderungen: Konsumenten würden "viel zu spät um Hilfe rufen" und den "Kopf in den Sand stecken". Ihr Rat: "Immer sofort Kontakt aufnehmen", mit der GIS oder dem Inkassobüro.

"Mein Recht" läuft um 21.20 Uhr auf ATV – gleich nach "Pfusch am Bau". (fid, 30.10.2019)