Bild nicht mehr verfügbar.

Den ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs wurde vorgeworfen, sich in dem Zivilprozess rund um die Pleite des Medienkonzerns Kirch abgesprochen zu haben.

Foto: Reuters/Simon Dawson

Karlsruhe – Die frühere Führungsriege der Deutschen Bank muss wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch keine Strafverfolgung mehr befürchten. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen von Betrugsvorwürfen – damit sind sie rechtskräftig. Den früheren Topmanagern war vorgeworfen worden, sich in einem Zivilprozess um die Pleite des Medienkonzerns Kirch abgesprochen und unwahre Angaben gemacht zu haben.

Auslöser für den sich über Jahre hinziehenden Rechtsstreit um die Kirch-Pleite war der Vorwurf des inzwischen verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch, der frühere Deutsche-Bank-Chef Breuer habe im Jahr 2002 mit einem Interview gezielt seine Pleite verursacht. Der Medienkonzern forderte mehr als zwei Milliarden Euro Schadenersatz, die Bank zahlte schließlich außergerichtlich 925 Millionen Euro.

Absprache im Prozess vorgeworfen

Den ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs wurde vorgeworfen, sich in dem Zivilprozess um die Pleite vor dem Oberlandesgericht München abgesprochen zu haben, um einen Schadenersatzanspruch Kirchs zu verhindern. Das Landgericht München I sah dafür aber keine Beweise und sprach die Angeklagten frei. Der BGH bestätigte nun diese Freisprüche, die damit rechtskräftig sind.

Das Münchner Urteil enthalte keine Rechtsfehler, erklärte der BGH. Der Bundesgerichtshof überprüft im Revisionsverfahren Urteile nur auf solche Rechtsfehler, erhebt aber keine eigenen Beweise. Der erste Strafsenat des BGH wertete die Beweiswürdigung der Münchner Richter vor diesem Hintergrund als "sorgfältig und eingehend begründet". Die Entscheidung weise auch "keine Widersprüche, Lücken oder falschen rechtlichen Begründungssätze auf". (APA, 31.10.2019)