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Wien – FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl will den Einfluss des Bundespräsidenten auf die Regierungsbildung zurückdrängen. In der Tageszeitung "Österreich" tritt er für eine Verfassungsänderung ein, damit der Bundespräsident "nicht mehr die Möglichkeit hat, aufgrund einer Willkürentscheidung irgendjemanden als Minister abzulehnen". Potenzieller Profiteur einer solchen Änderung wäre er selbst.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte bereits im Juli angekündigt, Kickl nicht mehr als Innenminister anzugeloben. Für den "unwahrscheinlichen Fall", dass Kickl tatsächlich vorgeschlagen würde, "würde es an mir scheitern", sagte Van der Bellen. Allerdings hatte ÖVP-Chef Sebastian Kurz zuvor bereits klargemacht, Kickl nicht mehr vorschlagen zu wollen.

Was darf der Bundespräsident?

Artikel 70 der Bundesverfassung gibt dem Bundespräsidenten eine zentrale Rolle bei der Auswahl der Regierungsmitglieder: Sie werden zwar vom Bundeskanzler vorgeschlagen, ernannt werden sie aber vom Präsidenten. An dieser Hürde sind in der Vergangenheit mehrere FPÖ-Politiker gescheitert.

Einmal im Amt, kann der Bundespräsident einzelne Minister aber nicht mehr selbst feuern: Er darf zwar die gesamte Regierung (oder den Kanzler) entlassen, zur Entlassung einzelner Minister braucht er aber einen Antrag des Kanzlers. Letzteres ist erstmals seit 1945 im Mai geschehen, als Kickl auf Antrag von Kurz als Innenminister abgesetzt wurde. (APA, 31.10.2019)