Keine Klimademo auf der Westautobahn: Die Autos können also beruhigt weiterfahren.

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Ansfelden/Linz – Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat das Verbot einer Klimakundgebung auf der Westautobahn (A1) bei Ansfelden (Bezirk Linz-Land) bestätigt. Das teilte das Gericht am Montag mit. Begründet wird das mit einer massiven Beeinträchtigung öffentlicher Interessen.

"Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung"

Die Demo mit dem Titel "Klima- statt Transitautobahnmilliarden! Verkehrswende jetzt! Global denken – lokal handeln!" war für 22. September geplant. Sie sollte mit einem Demonstrationszug am Bahnhof Ansfelden starten und einer Kundgebung auf der A1 in Haid enden. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land untersagte die Veranstaltung, zu der 300 bis 400 Personen erwartet wurden, jedoch aufgrund der "Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung". Die Organisatoren erhoben gegen den Bescheid Beschwerde, blitzten allerdings beim LVwG ab.

Stau und Gefahrenpotenzial

Dieses begründete die Abweisung der Beschwerde unter anderem damit, dass die Demo neben lokalen Sperren und Umleitungen auch eine Sperre des am stärksten frequentierten Streckenabschnittes der A1 in einer Fahrtrichtung zur Folge gehabt hätte. Das wiederum hätte "bedeutende Staubildungen" und "ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Auffahrunfälle, insbesondere etwa durch Ablenkung der Fahrzeuglenker auf der Gegenfahrbahn" nach sich gezogen.

Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Schutz der Gesundheit von Menschen wären massiv beeinträchtigt worden. Auch das Zufahren von Rettungsfahrzeugen wäre nur bedingt möglich gewesen, so das LVwG in seiner Argumentation. (APA, 4.11.2019)