Der französische Jihadist Rachid Kassim in einem Propagandavideo.

Foto: APA/AFP/Welayat Nineveh

Istanbul – Die Türkei will staatenlose Jihadisten in ihre Ursprungsländer zurückschicken. Derzeit seien rund 1.200 "ausländische Kämpfer" der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) in der Türkei inhaftiert, sagte Innenminister Süleyman Soylu am Montag laut einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu.

Einige Staaten hätten eine "neue Methode" erfunden, indem sie IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft entziehen, um sie nicht aufnehmen zu müssen. "Sie sagen, dass die Kämpfer dort vor Gericht gestellt werden sollen, wo sie gefasst wurden." Anscheinend solle das eine "neue Regel des Völkerrechts" sein, fügte Soylu ironisch hinzu.

290 IS-Anhänger festgenommen

Bereits am Samstag hatte Soylu gesagt, die Türkei sei kein "Hotel für Jihadisten". Nun kündigte er an, die Jihadisten würden in ihre früheren Heimatländer zurückgeschickt – unabhängig davon, "ob diese ihnen die Staatsbürgerschaft aberkennen oder nicht".

Allerdings erklärte er nicht, wie dies praktisch bewerkstelligt werden soll. Laut Soylu wurden rund 290 Mitglieder oder Unterstützer des IS während der im Oktober begonnenen türkischen Militäroffensive im Norden Syriens festgenommen, wieviele dank der türkischen Offensive gegen die Kurdenmiiz YPG flüchten konnten, ist unbekannt.

Großbritannien entzog über hundert Staatsbürgerschaften

Einige westliche Staaten weigern sich, IS-Kämpfer wieder aufzunehmen, die von ihrem Boden aus in den vergangenen Jahren für die Jihadistenorganisation im Nahen Osten in den Krieg zogen. Frankreich und Großbritannien haben auch die New Yorker Konvention von 1961 nicht unterzeichnet. Diese Konvention untersagt es, Menschen in die Staatenlosigkeit zu drängen. Großbritannien entzog bereits mehr als hundert Menschen unter dem Vorwurf die Staatsbürgerschaft, dass sie sich im Ausland jihadistischen Gruppen angeschlossen hätten.

Österreich will bisher auch keine IS-Anhänger aus Syrien zurücknehmen. Im Oktober wurden zum ersten Mal zwei Kinder einer mutmaßlich gestorbenen IS-Anhängerin aus einem kurdischen Lager in Nordsyrien nach Österreich geholt. Die Staatsbürgerschaft kann entzogen werden, wenn die Betroffenen dadurch nicht staatenlos werden. (red, APA, AFP, 4.11.2019)