"Krone"-Kolumnist Michael Jeannée und seine "Post", die er an "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk adressierte.

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Wien – Rückschlag für "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk bei seiner Privatklage gegen den "Krone"-Verlag und Krone Multimedia*: Das Wiener Landesgericht für Strafsachen entschied in der Causa zugunsten des "Krone"-Kolumnisten Michael Jeannée, gab Klenk am Montag auf Twitter bekannt, wo er auch das Schreiben veröffentlichte.

Update um 14:30 Uhr: Veröffentlichung einer Mitteilung

Der Antrag auf Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das anhängige Verfahren werde abgewiesen, so das Gericht. Nach dem Mediengesetz hat das Gericht die Veröffentlichung anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass der objektive Tatbestand eines Medieninhaltsdelikts erfüllt ist.

Klenk kritisierte die Entscheidung als "Legitimierung des Hasses". Der "Falter"-Chefredakteur klagt – wie berichtet – den Krone Verlag und Krone Multimedia beim Handelsgericht Wien und beim Straflandesgericht auf Entschädigung in Höhe von jeweils 50.000 Euro sowie auf Urteilsveröffentlichung und Löschung der Inhalte. Auf Twitter und auf STANDARD-Anfrage kündigte Klenk an, in die nächste Instanz zu gehen: "Das judizieren wir aus."

Jeannée hatte Klenk in seiner "Krone"-Kolumne am 11. September mit Liste-Jetzt-Chef Peter Pilz verglichen und unter anderem geschrieben, dass der Politiker "ein Selbstverliebter", "ein gefährlicher Diffamierer", "ein Schmutzkübel- und Anpatzchef" sei. Im zweiten Drittel der Kolumne schwenkt Jeannée zu Klenk über: "Und jetzt zu Ihnen." Der einzige Unterschied zu Pilz sei, "dass gegen Sie nie wegen sexueller Belästigung ermittelt worden ist. Gratuliere." Jeannée bezeichnete Klenk als "Getriebenen, einen Selbstverliebten, einen Diffamierer, einen Möchtegern-Star".

"Kein Wertungsexzess"

Der "Falter" hatte zuvor über die Wahlkampfkosten der ÖVP berichtet. Grundlage waren interne Dokumente, die der Wiener Wochenzeitung zugespielt wurden. Das Gericht sieht in Jeannées Worten "keinen Wertungsexzess" sowie keine üble Nachrede oder eine Beleidigung, sondern "kritische Werturteile als Ausdruck der Bewertung".

In dem Beschluss heißt es: "Aber auch die Begriffe, die zunächst tendenziell als Tatsachenbehauptungen erscheinen mögen, jedenfalls nämlich die Bezeichnungen als (allen voran:) 'Diffamierer', weiters 'Schmutzkübel- und Anpatzerchef', 'Intrigant' versteht der Leser als kritische Werturteile, schon deshalb, da der Leser ohne Weiteres die allgemein bekannte Kolumne des Michael JEANNEE als Ausdruck der persönlichen Meinung des Autors bezüglich der von ihm adressierten Personen erkennt, kurz, der Leser weiß, dass JEANNEE regelmäßig Vorkommnisse bzw die darin involvierten Personen (regelmäßig auch scharf) bewertet."

"Beschimpfung, Schmähung und Herabwürdigung"

In seiner Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien, die dem STANDARD vorliegt, führt Klenk beispielsweise aus, dass es sich bei Jeannées Kolumne um eine "tatsachenleere bzw. tatsachenwidrige Beschimpfung, Schmähung und Herabwürdigung des Privatanklägers ohne jeden satirischen, künstlerischen oder analytischen Anspruch" handle. Und: "Die Zulässigkeit journalistischer Kritik findet ihre Grenze im durch entsprechendes Tatsachensubstrat nicht gedeckten Vorwurf einer vorsätzlichen strafbaren Handlung (etwa, der Privatankläger sei ein "Diffamierer" [also ein Verleumder gem. § 297 StGB] oder ein "Meister zwielichtiger Tricks [also ein Täuscher gem. § 108 StGB oder sogar Betrüger gem. § 146 StGB])."

Jeannées Kolumne hatte für zahlreiche Reaktionen gesorgt und zu dutzenden Beschwerden beim Österreichischen Presserat geführt. So protestierte auch Reporter ohne Grenzen: "Pressefreiheit darf nicht dafür missbraucht werden, unliebsame Kollegen, die eine andere Form von Journalismus vertreten, öffentlich zu erniedrigen und zu beleidigen." (omark, 5.11.2019)