Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus redeten sich auf Ibiza um Kopf und Kragen.

Quelle: Spiegel, SZ / Sueddeutsche Zeitung

Wien – In der Causa Ibiza-Video muss der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eine weitere juristische Niederlage in Deutschland einstecken. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bestätigte am Dienstag auf Anfrage des STANDARD, dass Strache auch mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Behörde, das "Strache/Ibiza-Verfahren" einzustellen, abgeblitzt ist. "Die Beschwerde des anwaltlich vertretenen Anzeigenden Strache gegen den hiesigen Einstellungsbescheid wurde zurückgewiesen", sagte eine Pressesprecherin.

Zum Hintergrund: Strache war im Mai kurz nach Veröffentlichung eines Teils der Ibiza-Videos durch "Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung" ebenso wie der damalige FPÖ-Klubchef Johann Gudenus von allen politischen Ämtern zurückgetreten. Bereits Anfang Juni stellte Strache in Hamburg und München über seinen deutschen Anwalt Strafanzeigen gegen alle Personen, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich waren. Das eingeleitete Verfahren betraf insbesondere Verantwortliche des "Spiegel", wie auch die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte.

Behörde sieht "keinen hinreichenden Tatverdacht"

Diese stellte aber das Verfahren nach der "Sichtung des verfahrensgegenständlichen Videos" ohne Aufnahme von Ermittlungen ein. Es hat laut der Behörde "kein hinreichender Tatverdacht" für eine Straftat bestanden. Auch die Beschwerde Straches gegen den Einstellungsbescheid wurde jetzt abgeschmettert.

Straches deutscher Anwalt Ben Irle hatte die Beschwerde unter anderem damit begründet, dass die Beurteilung der Behörde "allein auf dem wenige Minuten umfassenden veröffentlichten Video" basiert. Zudem verneine die Behörde "völlig rechtsirrig" einen in Deutschland gelegenen Tatort, obwohl die Veröffentlichung und Verbreitung des Videos von Deutschland aus erfolgt sei. Zudem seien die Ersteller des Videos keine Medienschaffenden gewesen, die Behörde könne daher auch nicht die Wallraff-Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts heranziehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg will noch bis zum Ende dieser Woche abwarten, "ob der Anzeigende Strache weitere Rechtsmittel gegen die Zurückweisung seiner Beschwerde einlegt". Eine aktuelle Anfrage bei Straches Anwalt, ob weitere rechtliche Schritte ergriffen werden, blieb zunächst unbeantwortet.

Keine Anzeige von Gudenus in Hamburg

In Hamburg wurden in der Causa Ibiza-Video auch "weitere Anzeigen" von Privatpersonen gestellt, wie die Generalstaatsanwaltschaft dem STANDARD sagte. Eigenständige weitere Verfahren werden aber nicht geführt, die Anzeigen wurden "in einem Sonderband zum Verfahren genommen", wie es hieß. Das heißt: Ergreift Straches Anwalt nicht weitere Rechtsmittel, ist das von der Hamburger Behörde so genannte "Strache/Ibiza-Verfahren" abgeschlossen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Johann Gudenus keine Anzeigen in Hamburg eingereicht hat.

Das ebenfalls von Strache mit einer Anzeige angestrengte Verfahren in München, wo sich der Sitz der "Süddeutschen Zeitung" befindet, ist noch offen.

Juristischer Etappensieg für Gudenus

Bei den anhängigen Verfahren in der Causa in Österreich hat es indes am Dienstag eine Entscheidung gegeben: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die einstweilige Verfügung des Landesgerichts, mit der dem Wiener Anwalt M. auf Antrag von Gudenus verboten wurde, das gesamte Ibiza-Video zu verbreiten.

M. hat seine Beteiligung an der Erstellung des Videos eingeräumt. Das OLG geht davon aus, dass M. weiter Zugriff auf das Video hat. Die Methode der Informationsbeschaffung nannte das OLG "in besonderem Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig". Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (David Krutzler, 5.11.2019)