Staatliche Strafe ist erlaubt, aber sie darf nicht so hart sein, dass darunter die Menschenwürde leidet. So lautet das wegweisende "Hartz-IV-Urteil", das das Verfassungsgericht in Deutschland nun gesprochen hat.

Seit mehr als 15 Jahren treibt die Deutschen dieses Thema um. Man müsse Langzeitarbeitslose fördern, aber gleichzeitig auch fordern – so hatte der damalige Kanzler Gerhard Schröder (SPD) die Einschnitte ins Sozialsystem vor der Einführung im Jahr 2005 erklärt.

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Laut einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgericht sind Kürzungen der Hartz-IV-Leistungen bei Verstößen gegen die Auflagen nur um maximal 30 Prozent möglich.
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Nun haben er und all jene, die vor allem das "Fordern" im Blick haben, zwar grundsätzlich recht bekommen. Aber die Höchstrichter setzten – endlich – auch Grenzen. Der Staat darf Menschen, die kaum noch etwas haben, nicht noch weiter hinuntersanktionieren, ihnen also immer mehr und immer mehr vom wenigen Geld nehmen, bis sie vor dem Nichts stehen und es kaum mehr für Essen reicht.

Das ist unwürdig, es macht Schwache noch schwächer und kleiner. Grundsätzlich, und erst recht in einem wohlhabenden Land wie Deutschland, dessen Regierung – das nur nebenbei – jedes E-Auto mit 6000 Euro fördern will.

Die Reparatur der Hartz-IV-Sanktionen wird zur großen Herausforderung für die Regierung, nicht nur, weil die Konjunktur abkühlt und Verteilungskämpfe heftiger werden. Die SPD wird den Richterspruch sehr ernst nehmen, um die "Hartz-Schmach", von der sie sich nie mehr erholt hat, zu tilgen. Sie hat nun alles Recht dazu. (Birgit Baumann, 5.11.2019)