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Die Deutsche Wohnen muss wegen der unerlaubten Speicherung von Mieterdaten eine Strafe von 14,5 Millionen Euro bezahlen.

Foto: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Die Deutsche Wohnen muss wegen der unerlaubten Speicherung von Mieterdaten eine Strafe von 14,5 Millionen Euro bezahlen. Die Berliner Datenschutzbehörde habe bei Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 bemerkt, dass Daten zu persönlichen und finanziellen Verhältnissen von Mietern archiviert worden seien, obwohl dies nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht erlaubt sei, teilte die Behörde am Dienstag mit. Bei den Dokumenten handele es sich etwa um Arbeitsverträge, Kontoauszüge und Krankenversicherungsdaten. Die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk sprach von einem "eklatanten" Verstoß gegen die Vorschriften.

Archivsystem umstellen

Die Berliner Behörde forderte die Deutsche Wohnen nach eigenen Angaben beim ersten Prüftermin auf, das Archivsystem umzustellen. Der Konzern habe jedoch mehr als eineinhalb Jahre später die Daten nicht ausreichend bereinigt.

Die Deutsche Wohnen will gegen den Bußgeldbescheid gerichtlich vorgehen. Keinerlei Daten von Mietern seien an unternehmensfremde Dritte gelangt, teilte das im MDax gelistete Unternehmen mit. Bereits 2017 seien Veränderungen bei den internen Datenschutz-Prozessen in die Wege geleitet worden.

Größter Immobilienvermieter

Die Deutsche Wohnen ist mit gut 115.000 Wohnungen der größte Immobilienvermieter in der deutschen Hauptstadt und steht immer wieder in der Kritik. So hatte sich etwa die Diskussion um den Berliner Mietendeckel an Mieterhöhungen der Deutsche Wohnen entbrannt. Die DSGVO wurde 2018 in der ganzen Europäischen Union (EU) eingeführt und soll personenbezogene Daten besser schützen. (Reuters, 5.11.2019)