Julius Meinl V. hat heuer den Aufsichtsratsvorsitz des Instituts zurückgelegt.

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Wien – Zuletzt war es ruhig geworden um die vormalige Meinl Bank, die heute unter Anglo Austrian AAB Bank AG firmiert. Jahrelang war die Privatbank mit Sitz in der Wiener Innenstadt immer wieder in die Schlagzeilen geraten – etwa rund um die Anlegercausa Meinl European Land (MEL) oder durch Streit mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA. Vorstandsmitglied Peter Weinzierl beriefen die Aufseher sogar ab – allerdings kippte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung. Weinzierl verließ den Vorstand des Instituts trotzdem, "aus einer Position der Stärke" heraus, wie die Bank Ende 2015 bekanntgab.

2016 fasste das Institut wegen Verstoßes gegen Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung eine Strafe von 500.000 Euro aus, das Bundesverwaltungsgericht hat die heuer bestätigt, ebenso der Verwaltungsgerichtshof. Zudem ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts der Geldwäscherei; dabei geht es um den Bestechungsskandal rund um den brasilianischen Odebrecht-Konzern und die Rolle der damalige Meinl Bank Antigua. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Neues Geschäftsmodell

Inzwischen hat sich das Geschäftsmodell der AAB stark verändert, die Bilanzsumme ist gesunken. Julius Meinl V., dem die Bank zuzurechnen ist, hat sich im Sommer aus dem Aufsichtsrat zurückgezogen, dessen Vorsitzender er bis dahin gewesen war.

Abseits des Lichts der Öffentlichkeit droht der Anglo Austrian Bank allerdings Ungemach, und zwar der Entzug ihrer Bankenkonzession. Die Europäische Zentralbank (EZB) führt seit rund einem halben Jahr ein entsprechendes Verfahren – dessen Ausgang laut Juristen der AAB "völlig offen ist bzw. für die Bank positiv sein kann". Soll heißen: Es ist nicht gesagt, dass es zum Konzessionsentzug kommt. Einen Beschlussentwurf der EZB gibt es schon, die Bank hat mehrere Stellungnahmen dazu abgegeben, erschließt sich aus Unterlagen, die dem STANDARD vorliegen. Laut achter Stellungnahme der Bank habe die FMA der EZB den Konzessionsentzug vorgeschlagen, eine Marktgefährdung durch Handlungen der Bank sei nie aufgetreten. Der Sachverhalt, über den die EZB zu entscheiden habe, beziehe sich hauptsächlich "auf angebliche Verfehlungen (Vorkehrung zur Geldwäscheprävention, Anm.), die viele Jahre zurückliegen".

Freiwillige Abwicklung

Und: Die Bank hat nun ihrerseits ein Abwicklungskonzept erarbeitet, das das Ziel verfolgt, die Konzession freiwillig zurückzulegen. Demnach würden die Banker und ihre Berater das Bankgeschäft binnen 15 bis 18 Monaten geordnet abwickeln. Die Bank habe sich in den vergangenen Jahren schon fast komplett aus dem "Bilanzsummen-basierten" Geschäft zurückgezogen und eben auf die Erzielung von Dienstleistungserträgen aus Finanztransaktionen fokussiert. Für einen Teil davon sei eine Konzession gar nicht Voraussetzung; zudem habe man sich auch aus den im Bankwesengesetz (§ 1 BWG) umschriebenen Tätigkeiten – etwa Einlagen- und Kreditgeschäft – bereits weitgehend zurückgezogen.

Und: Auch die Altlasten aus dem MEL-Verfahren sind laut AAB so gut wie bereinigt, man hat ja einen Generalvergleich geschlossen. Was also zu tun bleibt in den Augen der Banker, ist das, was bei Abwicklungen von Geldinstituten üblich ist: die Öffentlichkeit zur neuen Positionierung informieren, Aktiva abbauen, um Liquidität zu schaffen, das Einlagengeschäft zügig reduzieren und die Personalressourcen abbauen.

Bank ortet Strafe

Kurzum: Die Situation der AAB habe sich völlig geändert, der Ausspruch eines Konzessionsentzugs sei nicht erforderlich, um das Entstehen künftiger Gefahrenlagen vom Markt oder von Kunden abzuhalten, schreibt die Bank. Und: Ein Konzessionsentzug (unter diesen Umständen, Anm.) hätte nur "pönalen Charakter", und dafür sei diese Maßnahme vom Gesetzgeber nicht etabliert worden.

Die Bank gibt zu alledem keine Stellungnahme ab, bestätigt aber, dass die EZB ein Verfahren führt. Die EZB gibt keinen Kommentar zu Angelegenheiten von Einzelinstituten ab, wie sie erklärte. Auch die FMA nahm keine Stellung, sie verwies auf die EZB. (Renate Graber, 5.11.2019)