Der Ex-Chef von Novomatic, Franz Wohlfahrt, muss keine Ermittlungen mehr fürchten.

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Im Spätsommer 2010 stehen steirische Landtagswahlen vor der Tür. Das Glücksspiel ist politisch umkämpft. SPÖ, Grüne und KPÖ wollen das Spiel an Automaten einschränken; sollten also aus Sicht der Glücksspielkonzerne keine Mehrheit erhalten. Einen Antritt wagt auch das BZÖ, das sich damals schon im freien Fall befindet – aber ein Sprung über die Vierprozenthürde wäre theoretisch möglich; mit ausreichend finanzieller Unterstützung. Im Novomatic-Forum treffen sich Franz Wohlfahrt, damals CEO des Glücksspielkonzerns, sowie sein Geschäftspartner Peter Barthold und der BZÖ-Politiker Peter Westenthaler. Es wird avisiert, dass ein Inserat in einer Publikation der Kleinpartei gebucht wird, später wird das zu einem Druckkostenbeitrag umgewandelt.

Bartholds Firma Phoenix legt eine Scheinrechnung an die Novomatic-Tochter AGI, der damalige CEO Wohlfahrt fordert den Geschäftsführer der Tochterfirma zur Bezahlung auf. Dieses Geld – insgesamt 60.000 Euro – fließt später an das BZÖ. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wird von Wohlfahrt "zugestanden", dass es sich dabei um Scheinrechnungen handelte.

Nun ist klar: Konsequenzen gibt es dafür nicht. Die Staatsanwaltschaft hat nun sämtliche Ermittlungsstränge in dieser Causa eingestellt, sowohl gegen Wohlfahrt als auch gegen Barthold.

Betrag "verjährt"

Barthold, einst Rapid-Torhüter, bekämpft seit einigen Jahren die Machenschaften der Novomatic, die er vor der Staatsanwaltschaft offenlegte. Einerseits, weil er behauptet, dass die Novomatic ihn um große Geldsummen betrogen hat, andererseits, weil er erkannt haben will, welches Unglück das Automatenspiel für Spielsüchtige bringt. Bartholds Aussagen brachten die ganze Causa erst ins Rollen – unter anderem auch die Untersuchung, ob die Novomatic über Bartholds Firmen den damaligen Nationalratsabgeordneten Westenthaler finanziell "unterstützte".

Das bestritten Novomatic und Westenthaler, der Staatsanwalt stellte ein. Übrig blieb der Ermittlungskomplex rund um das BZÖ-Inserat, der nun ebenfalls wegfällt. So heißt es, dass zum Vorwurf der Geldwäscherei den Angaben von Barthold "nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit gefolgt werden kann". Das Delikt des schweren Betrugs ist hingegen schon "verjährt" – das wurde nach drei Jahren an Ermittlungen festgestellt.

Auch keine Anklage wegen Falschaussage

Auch vor einer Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage muss sich Wohlfahrt keine Sorgen machen. Er gab vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss an, dass er Zahlungen der Novomatic an das BZÖ oder Westenthaler ausschließen könne – dabei hatte er die Auszahlung einer Scheinrechnung der Novomatic-Tochterfirma angetrieben. Aber die Staatsanwaltschaft denkt, dass "nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Bezahlung der Rechnung im Auftrag des Franz Wohlfahrt erfolgte". Der hatte behauptet, Barthold habe dem BZÖ selbst ein Inserat versprochen und sich wegen Liquiditätsproblemen Geld von der Novomatic geliehen – eine Gutachterin sah das anders, Barthold war stets zahlungsfähig. Mit 2,98 Prozent schaffte es das BZÖ trotz der "Unterstützung" nicht in den steirischen Landtag.

Die Justiz beendet mit den Einstellungen einen zähen Ermittlungskomplex, der zahlreiche Verquickungen zwischen Politik und Glücksspielbranche offenlegte. Aktuell wiederholt sich diese Geschichte – dieses Mal ist es die FPÖ, die im Fokus der Ermittler steht. Sie will herausfinden, ob die FPÖ über die Novomatic Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands der Casinos Austria AG genommen hat, an der die Novomatic beteiligt ist – für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (Fabian Schmid, 6.11.2019)