Die Flugbegleiter fühlen sich ungerecht behandelt.

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Frankfurt – Die Flugbegleiter der AUA-Mutter Lufthansa dürfen wie geplant am Donnerstag und Freitag streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte die einstweilige Verfügung der Fluggesellschaft gegen den angekündigten 48-Stunden-Streik der Gewerkschaft Ufo am Mittwoch ab. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind aber noch möglich.

Lufthansa hatte am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen den geplanten Streik der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo beantragt. Das Arbeitsgericht prüfte, ob die mit dem Streik verfolgten Tarifziele rechtens sind. Die Lufthansa zweifelt die Vertretungsbefugnis der Ufo für das Kabinenpersonal an. Der Konzern sieht die "Gewerkschaftseigenschaft" ungeklärt.

48-stündiger Streik

Ufo hat für Donnerstag ab 00.00 Uhr bis Freitag 24.00 Uhr zum Streik bei der Kerngesellschaft Lufthansa aufgerufen. Die Airline kündigte am Mittwoch an, sie werde nun so schnell wie möglich einen Sonderflugplan veröffentlichen. Sie werde "alles dafür tun", die Auswirkungen für die Kunden "so gering wie möglich zu halten".

Die Ufo fordert für die Lufthansa-Flugbegleiter höhere Spesen und Zulagen sowie einen leichteren Zugang für Saisonkräfte zu regulären Anstellungsverhältnissen. In dem gesamten Tarifkonflikt geht es aber auch um die Frage, ob Ufo überhaupt noch Tarifverträge für das Kabinenpersonal durchsetzen kann.

Statusverfahren

Die Lufthansa will in einem für April 2020 angesetzten Statusverfahren vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob die Ufo überhaupt noch eine tariffähige Gewerkschaft ist. Die Lufthansa hatte am Montag erstmals seit vielen Monaten wieder eine Bereitschaft zu Gesprächen mit der Spartengewerkschaft erkennen lassen, deren momentanen Vorstand sie aber weiterhin als nicht vertretungsberechtigt einschätzt.

Das Unternehmen hatte Verhandlungen ab dem 15. Februar vorgeschlagen, wenn der neu zu wählende Ufo-Vorstand im Amt ist. Zuvor könne es "prozessuale Sondierungen zur Vorbereitung dieses Termins" geben, hieß es in einem Brief an die Ufo-Spitze. Dazu sagte Flohr: "Prozessuale Sondierungen ersetzen keine Verhandlungen. Es reicht nicht, dreieinhalb Monate über Ort und Uhrzeit von Terminen zu sprechen." (APA, 6.11.2019)