Im Fall einer Verurteilung drohen dem ehemaligen ÖVP-Abgeordneten ein bis zehn Jahre Haft.

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Innsbruck/Brüssel – Der frühere Tiroler EU-Abgeordnete Richard Seeber (ÖVP) ist mit einer rechtskräftigen Anklage wegen schweren Betrugs konfrontiert. Seeber wird vorgeworfen, während seiner Zeit als Mandatar Scheinverträge und Scheinrechnungen eines externen Beraters für nicht erbrachte Leistungen vorgelegt zu haben, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" vom Mittwoch.

Die Schadenshöhe soll bei 409.956 Euro liegen. Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat rechtskräftig Anklage gegen den Ex-Abgeordneten, mittlerweile Direktor des Verbindungsbüros der Europaregion Tirol in Brüssel, und den damaligen Berater, einen rumänischen Staatsbürger, erhoben. Der Prozess wird am Landesgericht Innsbruck stattfinden. Er soll laut dem Bericht Anfang kommenden Jahres über die Bühne gehen, bei einer Verurteilung drohen Seeber ein bis zehn Jahre Haft.

Externe Dienstleister

Der Angeklagte hat laut Anklageschrift als EU-Abgeordneter Mitarbeiter der Generaldirektion für Finanzen des Europäischen Parlaments getäuscht. Konkret soll er Scheinverträge und Scheinrechnungen von externen Dienstleistern, die ihn angeblich bei Tätigkeiten unterstützt hatten, für tatsächlich nicht erbrachte Dienstleistungen vorgelegt haben, so die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegenüber der "Tiroler Tageszeitung". Dadurch sei dem EU-Parlament der Schaden von mehr als 400.000 Euro entstanden. Die EU-Gelder sollen direkt auf das Konto des mitangeklagten Bekannten und Beraters Seebers überwiesen worden sein. Dieser Vorgang habe von 2006 bis 2010 angedauert.

Seeber dementiert

Dem zweitangeklagten Rumänen wird Beitragstäterschaft vorgeworfen. Er habe die Dienstleistungen für den Parlamentarier vorgetäuscht, indem er Scheinrechnungen ausgestellt und Seeber zur Vorlage übergeben hatte, begründete die WKStA. Belege für erbrachte Leistungen soll es nicht geben.

Seeber, der von 2004 bis 2014 dem EU-Parlament angehörte, bestreitet die Vorwürfe vehement: "Ich habe keinerlei Regeln gebrochen, alles wurde seinerzeit vom Parlament genehmigt. Es ist einfach meine Art, ohne große Formalismen zu arbeiten. Ich möchte aber schon auch betonen, dass für mich für Berater keinerlei Aufzeichnungspflichten bestanden hatten. Ich bin von der Anklageerhebung nun doch überrascht." Zudem sei eine damals anonym eingebrachte Anzeige bereits vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) geprüft und niedergelegt worden. (APA, 6.11.2019)