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Ärgert sich über Missachtung des Parlaments durch die Regierung: Nikolaus Scherak von den Neos.

Foto: ap/punz

Wien – Die Neos finden den aktuellen Fall der Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenminister Wolfgang Peschorn "demokratiepolitisch bedenklich" und fordern Sanktionen. Der Fall zeige einmal mehr, dass es in Österreich um das Anfragerecht des Parlaments äußerst schlecht bestellt ist.

"Schikanen"

Nikolaus Scherak bemängelt in einer Stellungnahme, dass die Minister oft keine Antworten liefern, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. "Manche Fragen werden überhaupt nicht beantwortet, andere nur ausweichend, und wieder andere sind schlicht und einfach falsch. Diese Schikanen sind eine klare Missachtung des Parlaments, haben aber derzeit null Konsequenzen", sagt Scherak.

Denn momentan gibt es in keine Möglichkeit, unzureichende Anfragebeantwortungen zu sanktionieren beziehungsweise eine verfassungskonforme Beantwortung zu erhalten. In Deutschland hingegen können Abgeordnete bei vermeintlichen falschen oder ungenügenden Antworten ein Organstreitverfahren anstrengen, wodurch das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung angehalten wird, ob die Auskunft verfassungskonform erteilt wurde. Gelangt das Bundesverfassungsgericht zur Feststellung, dass die Anfrage nicht verfassungskonform beantwortet wurde, werden die Antragsgegner aufgefordert, die Anfrage korrekt zu beantworten.

"Genau so eine unabhängige Instanz, die rechtlich entscheidet, wäre auch für den Österreichischen Nationalrat enorm wichtig", sagte Scherak. Die Neos bringen daher im Plenum kommende Woche erneut einen entsprechenden Antrag auf ein derartiges Organstreitverfahren ein und hoffen auf breite Unterstützung der anderen Fraktionen.

Peschorn gegen Geschäftsordnung

Peschorn hatte sich weigert, eine Ende August – also noch vor der Neuwahl des Nationalrats – gestellte parlamentarische Anfrage zur "Soko Ibiza" zu beantworten. Er begründet dies damit, dass Peter Pilz und seine Liste Jetzt nicht mehr im Nationalrat sitzen. Diese Rechtsansicht dürfte sich allerdings nicht mit der Geschäftsordnung des Nationalrats decken. "Die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung endet nicht mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode", hieß es dazu aus der Parlamentsdirektion. (APA, 7.11.2019)