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Kontoauszüge, auch alte, müssen gratis sein. Das bestätigt nun auch der Bundesverwaltungsgerichtshof.

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Kontoauszüge müssen gratis sein: Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen ihre Auskunftspflicht einhalten – auch, wenn Bankkunden ältere Daten, die über sie gespeichert wurden, erfahren wollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr bestätigt. Konkret hatte ein Kontoinhaber Nachweise für ältere Kontoüberweisungen einsehen wollen, die Raiffeisenbank verrechnete aber für Daten, die älter sind als ein Jahr, Gebühren in Höhe von 30 Euro pro Jahr.

Behörde entschied für Kontoinhaber

Der Inhaber reagierte, indem er ein Auskunftsbegehren nach den Regeln der EU-Verordnung stellte, das jedoch unbeantwortet blieb. Also beschwerte er sich bei der Datenschutzbehörde – die daraufhin im vergangenen Jahr ihren ersten Bescheid seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlichte und den Mann im Recht sieht. So dürften nur tatsächlich anfallende Kosten auch verrechnet werden, es sei nicht "exzessiv", auch alte Kontoauszüge zu verlangen. Daher müsse das Unternehmen die verlangten Daten binnen 14 Tagen zur Verfügung stellen.

Gericht fixiert Entscheidung

Ein Bescheid, mit dem sich die Raiffeisenbank nicht zufrieden gab, weswegen sie sich beschwerte. Nun ist aber die Entscheidung fix, wie der Kontoinhaber mitteilt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt dem STANDARD vor. So habe die Bank das Recht auf Auskunft verletzt, heißt es darin. Die Bank hatte noch Zeit, in Berufung zu gehen, hat das aber nicht getan – somit ist das Urteil rechtskräftig und gilt auch bei allen anderen Banken österreichweit. (muz, 7.11.2019)