Die Medienbehörde hat Roland Brunhofers Beschwerde gegen die Bestellung des steirischen ORF-Landesdirektors als erste Instanz abgewiesen. Brunhofer kam – auch hier – nicht zum Zug.

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Die Medienbehörde KommAustria findet nichts Gesetzwidriges an der Bestellung von Gerhard Koch zum steirischen ORF-Landesdirektor im März 2019: Roland Brunhofer, Mitbewerber um den Job, hat sich bei der KommAustria beschwert, er sei als ehemaliger ORF-Landesdirektor in Salzburg qualifizierter für den Job als Koch. Brunhofer, bisher verhinderter Channel Manager und Unterhaltungschef, hat den ORF auch vor dem Arbeitsgericht geklagt.

Die KommAustria stellte in ihrer Entscheidung als erste Instanz fest: Der ORF, sein Generaldirektor Alexander Wrabetz und der ORF-Stiftungsrat habe die formalen, gesetzlichen Vorgaben im Ausschreibungsverfahren eingehalten. Der ORF habe nachvollziehbare Gründe für die Auswahl von Gerhard Koch vorgelegt, die die Qualifikationsanforderungen des ORF-Gesetzes erfüllt hätten. Die Behörde konnte nicht erkennen, dass der Generaldirektor oder der Stiftungsrat des ORF ihren Ermessensspielraum bei der Personalentscheidung für Koch überschritten hätten.

Klage beim Arbeitsgericht

Brunhofer brachte die Bestellung des steirischen ORF-Landesdirektors nicht allein vor die Medienbehörde. Er klagte den ORF wie berichtet auch am Arbeitsgericht Steyr – mit einem recht eindrucksvollen Streitwert von an die 600.000 Euro, weil ihn der ORF-General, obwohl doch fachlich weitaus besser geeignet, bei der Besetzung in der Steiermark übergangen hat. Im Verfahren argumentierte Brunhofer auch politischen Einfluss auf die Besetzungen, er wollte ORF-Stiftungsräte als Zeugen laden.

Ende September wurde in Steyr verhandelt, ein Urteil sollte schriftlich ergehen. Vergleichsgespräche über einen dem Landesdirektor entsprechenden Posten für Brunhofer waren bei der Verhandlung aber laut Kurier auch weiter Thema zwischen den Streitparteien.

Die Chronologie der Enttäuschungen

Der überaus selbstbewusst-hemdsärmelige Steyrer Roland Brunhofer hat in den vergangenen Jahren einige Enttäuschungen erlebt im ORF unter der Führung von Alexander Wrabetz – seit Brunhofer Ende 2016 die Position des Salzburger ORF-Landesdirektors räumen musste.

Der bisherige Betriebsrat und Moderator im Landesstudio Oberösterreich wurde 2011 unter der roten Landeshauptfrau Gabi Burgstaller ORF-Landesdirektor in Salzburg. Burgstaller wurde von Wilfried Haslauer (ÖVP) abgelöst, daraufhin Brunhofer durch den bisherigen ORF-3-Chefredakteur Christoph Takacs Landesdirektor.

Bei der Bestellung der ORF-Direktoren und -Landesdirektoren bewarb sich Brunhofer schon im Kampfmodus um alle neun Landesdirektionen und alle vier Zentraldirektionen im ORF. Die Aktion kam bei ORF-Generaldirektor Wrabetz und auch einigen Stiftungsräten nicht wirklich gut an.

Truck, quotentechnisch tiefergelegt

Wrabetz holte Brunhofer nach Wien, ließ ihn an Sparprogrammen tüfteln und die Daytime von ORF 2 neu organisieren. Damit sich Brunhofers Vorzeigeprojekt "Guten Morgen Österreich" aus dem mobilen Truck-Studio ökonomischer darstellt, verlegte er auch die Chronik am Vorabend in den gewaltigen Lastwagenzug. Seine Quotenversprechen erfüllten sich nicht, "Daheim in Österreich" blieb einige, im Vorabend besonders schmerzhafte Prozentpunkte unter dem Vorgängerformat "Heute Leben". Nach 16 Monaten zog der ORF die Notbremse und schickte die ORF-Vorabendsendung zurück ins Studio ("Studio 2").

Die Notbremse zog da – neben dem Alleingeschäftsführer in der ORF-Generaldirektion – insbesondere ORF-2-Channel Manager Alexander Hofer. Und der zählt auch zu Brunhofers Enttäuschungen: Über viele Monate war der Sozialdemokrat Brunhofer Fixstarter für das Channel Management von ORF 2 (zu der auch der größte Teil der TV-Information gehört). Aber nur, solange die SPÖ in der Regierung war.

Unterhaltung im Kanal

Mit dem Koalitionsende 2017 und den Neuwahlen stellte ORF-Chef Alexander Wrabetz die Besetzung der Channel Manager für ORF 1 und ORF 2 zurück. Als sich die ÖVP/FPÖ-Regierung Ende 2017 gefunden und sich der türkisblaue Stiftungsrat im Frühjahr 2018 konstituiert hatte, bestellte Wrabetz bald die Channel Manager: Hofer für ORF 2, Lisa Totzauer für ORF 1, beide stehen dem bürgerlichen Lager, insbesondere dem in Niederösterreich, nicht fern.

Daraufhin schrieb ORF-General Wrabetz den Unterhaltungschef für das Fernsehen aus – und bedeutete Brunhofer jedenfalls nach dessen Wahrnehmung sehr eindeutig, dass er diesen Job bekommt. Doch auch die Besetzung stieß im Haus und bei maßgeblichen Stiftungsräten auf ernsten Widerstand. Also schwenkte Wrabetz um – statt eines zentralen Unterhaltungschefs sollten nun ORF 1 und ORF 2 jeweils einen solchen Showmaster bekommen. Auch hier zog sich die Umsetzung allerdings – vielleicht auch wegen Brunhofers Beschwerde und Klage – über Monate hin. (fid, 8.11.2019)

Update 8.11., 10.13 Uhr:

Die Entscheidung der KommAustria dürfte noch nicht der Schlusspunkt in der Causa sein. Brunhofers Anwalt räumt den Weg zum Bundesverwaltungsgericht ein. Er habe noch nicht mit seinem Mandanten gesprochen, sagt Niedermayr auf STANDARD-Anfrage. "Ich gehe aber davon aus, das wir den nächsten Rechtszug in Angriff nehmen", sagt Niedermayr. Die Entscheidung der KommAustria stelle sich für ihn so dar, als habe man sich "auf Formalia zurückgezogen" und nicht inhaltlich geprüft, "wie von uns beantragt". Niedermayr will eine endgültige Entscheidung "in Ruhe mit dem Mandanten erörtern". Im Steyrer Verfahren steht das Urteil weiterhin aus. (red)