Im Schwurgerichtssaal in Graz finden Jihadisten- und Mordprozesse statt. Am Freitag begann erneut ein großer Jihadistenprozess mit 13 Angeklagten.

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Graz – Im Grazer Straflandesgericht hat am Freitag wieder ein Prozess gegen mutmaßliche Jihadisten begonnen. Von 13 Angeklagten waren elf erschienen. Allen Beschuldigten wurden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen. Sie sollen an der Radikalisierung ganzer Familien mitgewirkt haben.

Der Hauptangeklagte, ein Prediger des radikalislamischen Glaubensvereins Taqwa, wurde aus der Haft vorgeführt. Ein zweiter Prediger hat sich nach Malaysia abgesetzt, von einem weiteren Angeklagten fehlt jede Spur. Drei Frauen und acht Männer saßen dann tatsächlich auf der Anklagebank, darunter auch Ehepaare. Eine der jungen Frauen musste zwischendurch ihr vier Monate altes Baby stillen.

"Extreme Abschottung"

Der Staatsanwalt umriss die Geschichte des Taqwa-Vereins, der zusammen mit zwei weiteren Vereinen eine radikale Richtung des Islam vertreten haben soll. "Sie sehen sich selbst als Elite, es kam zu einer extremen Abschottung", beschrieb der Ankläger das Verhalten der Mitglieder. Der Verein wurde 2008 gegründet. 38 Personen aus diesem Umfeld gingen nach Syrien, weil sie offenbar in ihrem Vorhaben bestärkt wurden. Die erste Gruppe kehrte nicht zurück, ihre Spur hat sich teilweise verloren, möglicherweise wurden sie getötet, berichtete der Staatsanwalt.

Eine zweite Auswanderungstranche von Vereinsmitgliedern Ende 2014 war bereits Gegenstand eines Verfahrens in Graz und hatte zur Verurteilung von drei Ehepaaren geführt. Unter anderem auch deshalb, weil sie mit ihren Kindern die teilweise extrem grausamen Propagandavideos der Terrororganisation "Islamischer Staat" angeschaut hatten.

"Milieu muss angeschaut werden"

"Das Milieu, in dem das entsteht, muss genau angeschaut werden, und das tun wir hier", betonte der Staatsanwalt. Im Verein Taqwa habe man nichts anderes getan, "als die Ideologie des IS in Graz zu leben". Auch in Wien konnten die IS-Anhänger in ihrer eigenen Schule ihre T-Shirts tragen oder die Fahne bei einer Demonstration mitführen. "Es ist erschreckend, wenn man sich das anschaut. In Wien ist das hingenommen worden, als Folklore oder so", prangerte der Ankläger an. Er wetterte auch gegen die "Gegenerziehung der Kinder" im Verein. "Die ganze falsche Toleranzpolitik ist eine Politik der Feigheit", so der Staatsanwalt. Man könne sich nicht auf die spießbürgerliche Position zurückziehen, dass es in Österreich noch keinen IS-Anschlag gegeben habe.

Über den Erstangeklagten sagte der Staatsanwalt, er habe "zu viel Elend über die Menschen gebracht, auch über die Kinder, und sich davonstehlen geht nicht, er muss sich der Verantwortung stellen".

"Anklage stimmt einfach nicht"

Nach dem Staatsanwalt waren die sechs Verteidiger am Wort. Die Angeklagten fühlten sich in keiner Weise schuldig. "Mein Mandant hat nie jemanden radikalisiert oder bestärkt, nach Syrien zum IS zu gehen", betonte der Anwalt des hauptangeklagten Predigers. Das sei in jedem Fall "eine autonome Lebensentscheidung gewesen".

"Die Anklage ist auf 300 Seiten aufgeblasen worden", war einer der Verteidiger überzeugt. Man hätte sie "auf 30 Seiten zusammenbringen können", meinte ein Kollege, denn "der Wahrheitsgehalt einer Geschichte erhöht sich nicht, wenn man sie oft genug erzählt".

Über den angeklagten Vereinsobmann sagte sein Anwalt: "Er war von seiner Einstellung her kein Eiferer, er ist ein Humanist." Er habe den Verein auf eindringliche Bitte des Predigers geleitet, "aber nur auf dem Papier". Die Anklage "stimmt einfach nicht, vieles ist Fiktion".

Ein weiterer Verteidiger sagte über seinen Mandanten: "Es gibt nichts, man hat nichts gefunden, und trotzdem sitzt er hier." Der Lkw-Fahrer sei "nur auf Urlaub da, alle wünschen sich, dass er so schnell wie möglich zurückkommt".

Die Verhandlung wurde nach den Eröffnungsplädoyers vertagt. Sie wird am Montag um 9.00 Uhr fortgesetzt. Ein Urteil wird für Ende November erwartet. (APA, 8.11.2019)