Nach der Tötung eines Dreijährigen in Detmold bei Bielefeld hat die 15 Jahre alte Halbschwester die Tat in den Vernehmungen nicht bestritten, sich zugleich aber auf Erinnerungslücken berufen.

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Detmold – Im Fall des offenbar von seiner Halbschwester erstochenen dreijährigen Buben aus Detmold im deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen hat ein Richter am Freitag Haftbefehl wegen Mordes gegen die 15-jährige Tatverdächtige erlassen. Die am Donnerstag nach stundenlanger Flucht festgenommene Jugendliche soll dem Kind laut Obduktion 28 Messerstiche beigebracht haben, teilten die Staatsanwaltschaft Detmold und die Polizei Bielefeld mit.

Motiv für die am Mittwochabend in einem Mehrfamilienhaus verübte Tat sei nach bisherigen Erkenntnissen, dass die 15-Jährige in einem schwierigen familiären Umfeld gelebt und eine "tiefe Abneigung" gegen ihren Halbbruder entwickelt habe.

Erinnerungslücken

In ihren ersten Vernehmungen bei der Polizei und am Freitag vor dem Haftrichter bestritt die Verdächtige demnach die Tat nicht. Sie hielt sich den Ermittlern zufolge auch selbst für die Täterin, machte aber Erinnerungslücken für die Tatzeit geltend. Einen konkreten Anlass für die Tat nannte sie den Angaben zufolge nicht. Die Ermittler gingen davon aus, dass der Dreijährige zum Tatzeitpunkt am Mittwochabend schlief.

Frage der Schuldfähigkeit

Der Haftrichter stützte den Haftbefehl wegen Mordes gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke. Die Jugendliche sollte nun in die für junge Gefangene zuständige Justizvollzugsanstalt Iserlohn gebracht werden. Den Ermittlern zufolge wird sich ein psychiatrischer Sachverständiger demnächst mit der Frage beschäftigen, ob sie in ihrer Schuldfähigkeit eingeschränkt war.

Die Verdächtige ist zwar strafmündig, bei einer Anklage würde ein Prozess aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das deutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht eine Höchststrafe für Jugendliche von fünf Jahren vor. Geht es um Verbrechen, für die das Erwachsenenstrafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis vorsieht, ist das Höchstmaß für Jugendliche zehn Jahre Haft. Bei Totschlag würde das zutreffen.

Fahndung über Nacht

Angehörige hätten die Leiche des Buben am Mittwoch gegen 21 Uhr in der Wohnung gefunden und die Polizei alarmiert, sagte Staatsanwaltschaftssprecer Christopher Imig. Von seiner Halbschwester fehlte jede Spur. Die Behörden leiteten daraufhin eine Fahndung ein, Streifenbeamte, Diensthunde und ein Hubschrauber waren im Einsatz.

Erst Donnerstagfrüh, nachdem die Behörden ein Foto der Verdächtigen veröffentlicht und um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten hatten, gab ein Zeuge im benachbarten Lemgo den entscheidenden Tipp. Als ein Beamter die 15-Jährige festnahm, habe sie keinen Widerstand geleistet. Sie sei in "ruhiger Verfassung" gewesen, sagte Imig. (APA, red, 8.11.2019)