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Vor allem der Online-Handel soll künftig transparenter werden.

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Die EU versucht den Verbraucherschutz zu stärken, vieles dreht sich dabei um Digitales. Nach einer Einigung mit dem Europäischen Parlament im März hat der Rat der EU am Freitag eine Richtlinie angenommen, mit der die EU-Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz modernisiert und die Durchsetzung der Verbraucherrechte erleichtert werden. Die EU-Länder haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Transparenz

Unter anderem sollen jene Regeln harmonisiert werden, die bei Entscheidungen über die Höhe der Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften herangezogen werden. Bei Online-Geschäften soll mehr Transparenz hergestellt werden – etwa bei der personalisierten Preisgestaltung. Online-Marktplätze werden verpflichtet, die Verbraucher darüber zu informieren, ob der Verkäufer und/oder der Online-Marktplatz selbst das verantwortliche Unternehmen im Geschäftsverkehr ist.

Es ist auch ein Verbraucherschutz in Bezug auf kostenfreie digitale Dienstleistungen vorgesehen. Es geht um Dienstleistungen, für die Verbraucher kein Geld bezahlen, sondern personenbezogene Daten angeben, wie Cloud-Speicher, Konten bei sozialen Medien oder E-Mail-Konten.

"veraltete" Kommunikationsmittel nicht mehr verpflichtend

Es gibt aber auch Erleichterungen für Firmen. So sollen "unverhältnismäßig große Belastungen" ausgeräumt werden – etwa derzeit noch geltende Verpflichtungen "veraltete Kommunikationsmittel" zu benutzen. Gedruckte Rechnungen, die einem ins Haus flattern, dürften somit weiter weniger werden.

"Verbraucherschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Binnenmarktes", so Anna-Maja Henriksson, finnische Justizministerin. Finnland führt derzeit den EU-Ratsvorsitz. "Durch die Richtlinie werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU höhere Schutzstandards garantiert, wenn sie online Produkte oder Dienstleistungen kaufen. Außerdem sind darin EU-weit nachdrücklichere Maßnahmen gegen unfaire oder irreführende Handelspraktiken vorgesehen." (APA, 8.11.2019)