Asylbewerber in Lehre im Nachbarland Deutschland, wo Flüchtlinge auch nach einer Asylablehnung ihre Ausbildung abschließn und danach weitere zwei Jahre bleiben dürfen.

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Wien – Die Nachricht von der Vierparteieneinigung gegen die Abschiebung negativ beschiedener Asylsuchender entlockt Erika Kudweis vom Verein "PatInnen für alle" nur ein müdes Lächeln: "Das war bloß eine Willenserklärung. Die Situation hat sich dadurch überhaupt nicht verbessert", sagt sie.

Konkret haben ÖVP, SPÖ, Grüme und Neos am Dienstag vereinbart, im Nationalrat einen Vorschlag zur rechtlichen Absicherung der jungen Flüchtlinge einzubringen. Die FPÖ macht dabei nicht mit.

Lösung erst als "Teil des Prozesses"

Wie die Lösung genau aussehen soll, ist unklar. Ihre Erarbeitung sei "Teil des Prozesses", hieß es am Freitag aus dem Büro des oberösterreichischen Lansdesrats Rudi Anschober, der sich seit Jahren für den Verbleib der rund 800 Betroffenen einsetzt.

Ihnen helfen diese Ankündigungen nicht. Weiterhin verlieren sie nach einer Asylablehnung durch das Bundesverwaltungsgericht (BvwG) automatisch ihren Lehrplatz – so wie es das unter Rotschwarz im Jahr 2015 novellierte Ausbildungsgesetz besagt. Nach wie vor sind sie sofort und jederzeit abschiebbar, es sei denn, ein Höchstgericht gewährt ihnen aufschiebende Wirkung.

Seit Donnerstag in Schubhaft

Jeder ihrer Kontakte mit einer Asylbehörde kann Schubhaft nach sich ziehen. So geschah es dem afghanischen Lehrling des Schladminger Diakonissenkrankenhauses Hossein K. am Donnerstagnachmittag. Bei einem Termin im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde er festgenommen, obwohl ihm davor laut Unterstützern zugesichert worden war, dass genau das nicht geschehen werde.

Sollte K. in einem der durchschnittlich im Zweiwochenabstand nach Kabul gehenden Abschiebeflieger weggebracht werden, so drohe ihm der Tod, hieß es am Freitag bei der evangelischen Diakonie: Der junge Mann habe in Österreich seinen muslimischen Glauben abgelegt und bereite derzeit seine christliche Taufe vor.

Asylablehnungen wie davor

Vor der Abschiebung zittern seit wenigen Tagen auch ein Lehrling aus Oberösterreich und ein weiterer aus der Steiermark. Ersterem hat das BvwG eine rechtskräftig Asylablehnung beschieden. Der zweite scheiterte gar in der außerordentlichen Revision vor dem Verfassungsgerichtshof – Parteieneinigung hin oder her.

Richter hätten die Gesetze anzuwenden, diese sähen derlei Konsequenzen nach Negativentscheidungen eben vor, sagt dazu Dorothea Blancke von der NGO Fairness Asyl. Zusammen mit anderen NGO-Asylexperten fordert sie die möglichst rasche Novellierung der für die verbleibenden Lehrlinge zentralen rechtlichen Bestimmungen.

Gesetzesänderung und Abschiebestopp

Um sie abzusichern, brauche es unter anderem eine Änderung im Asylgesetz, sagt Blancke. den Gründen für eine "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" müsse ein weiterer Grund hinzugefügt werden.

Genau das jedoch hat die ÖVP bei den Parteiengesprächen dem Vernehmen nach abgelehnt. Der Grüne Anschober schlägt nun als ersten Absicherungsschritt einen "sofort wirksamen Abschiebestopp" vor. Dieser müsste wohl bei den Gerichten ansetzen. (Irene Brickner, 8.11.2019)