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Bei der Lufthansa besteht der protestierenden Belegschaft zufolge Verwechslungsgefahr.

Foto: Reuters/Orlowski

Frankfurt am Main/Frankfurt – Nach den Streiks der Flugbegleitergewerkschaft Ufo bei der AUA-Mutter Lufthansa wollen beide Seiten wieder ins Gespräch kommen. Dem Vernehmen nach sollen sie am Sonntag an einem geheimen Ort über eine mögliche Schlichtung des Tarifkonflikts beraten. Lufthansa und Ufo vereinbarten aber striktes Stillschweigen zu Details.

Man brauche die Vertraulichkeit, um schwierige juristische Fragen auszuräumen, hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr im Vorfeld gesagt. "Wenn wir schlichten, muss das Ganze juristischen Halt haben."

Kehrtwende nötig

Ufo-Sprecher Nicoley Baublies sagte, er hoffe, dass am Wochenende ein Vertrag für Schlichtungsgespräche unterschrieben werde. Zugleich drohte die Gewerkschaft vor dem Treffen erneut damit, die Streiks auf andere Lufthansa-Gesellschaften auszuweiten. Bei der Lufthansa müsse "eine völlige Kehrtwende her", sagte Baublies. "Entweder wir haben eine Lösung oder wir werden eben verkünden, dass es eine massive Ausweitung geben muss. Weil, wenn das noch nicht reicht, ja, dann müssen mehr Unternehmen streiken und dann muss es auch länger sein." Am Montag werde das weitere Vorgehen verkündet.

Ufo hatte am Donnerstag und Freitag die Lufthansa-Kerngesellschaft bestreikt. Die Lufthansa strich insgesamt 1.500 Flüge und sprach von 200.000 betroffenen Passagieren. Zwischen Wien und den beiden Lufthansa-Drehkreuzen Frankfurt und München fielen 15 Flüge aus.

Nach Urabstimmungen ist die Gewerkschaft auch bei vier Lufthansa-Töchtern streikbereit – bei Germanwings, Eurowings Deutschland, LufthansaCityLine und SunExpress Deutschland.

Die Flugbegleitergewerkschaft fordert in dem Tarifkonflikt für die rund 21.000 Lufthansa-Flugbegleiter höhere Spesen und Zulagen sowie den besseren Zugang für Saisonkräfte in reguläre Anstellungsverhältnisse. In dem gesamten Konflikt geht es aber hauptsächlich um die Frage, ob Ufo überhaupt Tarifverträge für das Kabinenpersonal durchsetzen kann. (APA, 10.11.2019)