Notenbank-Gouverneur Robert Holzmann hat über seinen Anwalt nun die Standesvertretung eingeschaltet – wegen der Untersuchungen rund um seine umstrittenen Personalentscheidungen.

Foto: APA / Hans Punz

Wien – Die Personalaffäre in der Nationalbank wird auch die Wiener Rechtsanwaltskammer beschäftigen. Denn der Anwalt von Notenbank-Gouverneur Robert Holzmann, Roland Gerlach, hat die Standesvertretung eingeschaltet, wie "Die Presse" am Wochenende berichtete. Anlass sind die Untersuchungen von Rechtsanwalt Georg Krakow im Auftrag des Direktoriums der Nationalbank.

Gerlach bestätigte der Zeitung, sich an die Berufsaufsicht gewandt zu haben. "Einerseits habe ich die Verfahrensführung des Kollegen Krakow aus anwaltlicher Sicht in hohem Maße unfair und voreingenommen empfunden. Mein Eindruck war, dass das Ergebnis schon zuvor feststand. Andererseits finde ich es völlig ungehörig, dass ein Anwalt permanent die Vertretungsrechte eines Kollegen schmälert, indem er dessen Mandanten ständig direkt befragt. Die Anwaltskammer wird nun klären, ob das zulässig ist", wird der Holzmann-Anwalt in dem Bericht zitiert.

Krakow hingegen erklärte gegenüber "Presse": "Alle Beteiligten treffen ernste Verschwiegenheitspflichten. Ich möchte mich daran halten." Krakows Nachsatz: "Nur eines: Alle Befragungen sind nach denselben Modalitäten und völlig ordnungsgemäß abgelaufen."

Holzmann hatte im September kurz nach seinem Amtsantritt – ohne das Direktorium einzubinden – die Personalchefin gekündigt, einem langjährigen Mitarbeiter die Pension nahegelegt und den Pressesprecher nach Innsbruck versetzen wollen. Alle drei Entscheidungen wurden wenig später vom Generalrat als Aufsichtsorgan der Bank für hinfällig erklärt. (APA, 10.11.2019)