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Auch in Deutschland beginnt nun die Diskussion über Pornofilter.

Foto: JIM URQUHART / REUTERS

Wie frei ist zu frei? Eine Frage, die das Internet seit seinen Anfängen begleitet. Gerade in den vergangenen Jahren schlägt das Pendel dabei immer stärker in Richtung Regulierung aus. So haben mittlerweile einige Länder Provider dazu verpflichtet, einzelne Seiten auszufiltern. Aktuell dreht sich die Debatte aber um ein anderes Thema: Pornoseiten und den Jugendschutz. Und diese Diskussion scheint nun auch in Deutschland angekommen zu sein, wie der "Spiegel" berichtet.

Pornofilter

Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen fordert eine verpflichtende Altersprüfung vor dem Betreten von Pornowebseiten – also sogenannten "Pornofilter". Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche einfach ohne jeden weiteren Zwischenschritt mit harter Pornografie konfrontiert werden, wie es bisher der Fall sei. Um die Diskussion voranzubringen, prüfe man derzeit, ob auf solchen Seiten ein Verstoß gegen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz vorliegt. Erst danach soll dann über die konkrete Umsetzung diskutiert werden.

Wie?

Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt allerdings, dass die Frage, wie solche Filter durchgesetzt werden können, den Knackpunkt der Diskussion darstellt. In Großbritannien wurde etwa zuletzt die Möglichkeit, Nutzer beim Besuch von Pornoseiten zur Eingabe ihrer Kreditkarten- oder Ausweisdaten oder zum Erstehen einer Art "Pornopass" zu verpflichten, diskutiert. Beides Maßnahmen, die Kritiker aus Datenschutzgründen für hochproblematisch halten. Entsprechend wurden diese Pläne in Großbritannien vorerst wieder auf Eis gelegt.

Internationale Durchsetzung

Und auch die deutsche Diskussion zeigt, wie schwer solch ein System wirklich durchzusetzen sein dürfte. Besonders stoßen sich die Medienwächter nämlich an ausländischen Pornoseiten, bei denen meist gar keine Überprüfung stattfinde. Genau diese dürften aber nur begrenzt zu regulieren sein. Die Landesanstalt für Medien will es trotzdem probieren und in einigen Fällen ein "Exempel statuieren". Freilich spricht man hier konkret von Seiten, die ihren Sitz in Zypern haben. Andere Webpages sind deutlich weiter vom Zugriff der deutschen Justiz entfernt. In diesen Fällen bliebe wohl nur mehr eine komplette Blockade der Seiten, um die eigene Rechtsvorstellung durchzusetzen. (red, 11.11.2019)