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Ist das iPhone hinüber und der Schaden nicht von der Garantie abgedeckt, wird eine Reparatur bei Apple selbst teuer.

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Moderne Elektronikprodukte, insbesondere Smartphones, sind heutzutage schwer zu reparieren. Selbst der Austausch eines schwächelnden Akkus verlangt häufig ein gewisses handwerkliches Geschick und passendes Werkzeug. Und ist das Gerät nicht mehr unter Garantie, wird es bei den Werkstätten der Hersteller oder dessen "autorisierten Partnern" gerne recht kostspielig. Daher gehen viele Nutzer zu Alternativanbietern ihres Vertrauens für neue Batterien, den Einbau eines neuen Bildschirms oder wenn ihr Laptop sich plötzlich weigert, zu starten.

Doch diese "inoffiziellen" Dienstleister stoßen immer wieder auf Hürden. Einige Hersteller gehen sehr restriktiv mit Ersatzteilen und Supportdokumenten – etwa Skizzen zum Aufbau der Hauptplatine eines Notebooks – um. Sie stellen sie nur dem eigenen Service und Partnern zur Verfügung. Die unabhängigen Werkstätten müssen sich also mit Komponenten behelfen, die aus nicht mehr reparierbaren Geräten oder dubiosen Quellen stammen. Gegen diese Umstände wehren sie sich gemeinsam mit Konsumentenschützern in den USA, Europa und anderen Regionen seit einigen Jahren mit einer Kampagne für ein "Recht auf Reparatur". Im US-Bundesstaat New Hampshire wurde eine Gesetzesinitiative nun vorläufig abgewürgt. Mit einer erstaunlichen Begründung.

Vorschlag soll weiter untersucht werden

In den USA gibt es bereits einige Bundesstaaten, die ein "Recht auf Reparatur" eingeführt haben, allerdings noch nicht genug, um im nächsten Schritt ein Bundesgesetz daraus zu machen. Auch im Ausschuss für Handel und Konsumentenschutz des Kongresses von New Hampshire ist ein entsprechender Gesetzesvorschlag gelandet.

Dieser wurde nun zurückgewiesen. Statt einer Abstimmung soll nun eine weitere Evaluation erfolgen. Abgelehnt wurde er von Politikern beider Lager, Demokraten und Republikaner. Der demokratische Abgeordnete Greg Indruk sprach von "zu vielen Bedenken", insbesondere in Hinblick auf Sicherheit. Sein Parteikollege Kermit Williams bedauert wiederum, dass das Vorhaben vorerst abgewürgt wurde, berichtet New Hampshire Business Review.

"Handys werden Eingwegprodukte"

Williams war neben dem Republikaner John Potucek nur einer von zwei Vertretern, die gegen eine weitere Evaluierung stimmten. Potuceks Motiv war allerdings ein völlig anderes. Dieser strebt eine komplette Ablehnung des Rechts auf Reparatur an, da er ein solches für unnötig hält. Seine Begründung: "In der nahen Zukunft werden Handys zu Einwegprodukten, jeder wird sich einfach ein neues holen." Eine Aussage, die auf einige Kritik stieß, zumal ein neues Handy oft hunderte Euros kostet.

Damit lieferte Potucek ein Argument, dessen sich eigentlich Befürworter eines "Right to Repair" bedienen. Diese betonen, dass die mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Dokumentation sowie der unzugängliche Aufbau von Smartphones und anderen Geräten ein massives Umweltproblem darstellen, da sie eher zu Neukäufen, als zu Reparaturen führen würden.

Die Zurückweisung der Gesetzesinitiative führt dazu, dass ein Beschluss darüber in der laufenden Sitzungsperiode nicht mehr möglich sein wird. Damit könnte es frühestens erst in rund einem Jahr wieder dem Plenum vorgelegt werden.

Recht auf Reparatur wird Wahlkampfthema

Das Recht auf Reparatur ist auch ein Thema im angelaufenen US-Präsidentschaftswahlkampf. Bernie Sanders und Elizabeth Warren, zwei der aussichtsreichsten Kandidaten auf die demokratische Nominierung, sprechen sich für eine bundesweite Einführung aus. Zu den Gegnern eines solchen Vorhabens, die oft auf Sicherheitsrisiken und Geschäftsgeheimnisse erweisen, zählt unter anderem Apple. Das Unternehmen muss sich immer wieder Kritik ob der schlechten Reparierbarkeit und seinem "Reparaturmonopol" auf eigene Produkte gefallen lassen. Derzeit untersucht der Justizausschuss des US-Kongresses die Praktiken des Konzerns.

Apple selbst in den USA damit beginnen, Ersatzteile für "gängige Reparaturen" an unabhängige Dienstleister zu verkaufen. Allerdings auf Basis einer freiwilligen Regelung anstelle einer gesetzlichen Verpflichtung. Das Programm wurde bereits mit 20 Anbietern getestet und soll auch in andere Länder ausgeweitet werden.

In der EU wird im April 2021 eine Regelung in Kraft treten, die den Herstellern verschiedener Produkte vorschreibt, ab dem Zeitpunkt der Markteinführung mindestens zehn Jahre lang Ersatzteile für den Verkauf an alternative Reparaturservices anzubieten. An Endkunden müssen diese allerdings nicht veräußert werden. (gpi, 11.11.2019)