Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache blitzte mit seiner Strafanzeige in Hamburg in der Causa Ibiza-Video endgültig ab.

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Wien – Der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hatte nach der Veröffentlichung der Ibiza-Videos im Mai auch in Deutschland juristische Schritte ergriffen. Er stellte über seinen deutschen Anwalt Strafanzeigen gegen alle Personen, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich waren. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg stellte das von ihr so genannte "Strache/Ibiza-Verfahren" aber am Montag endgültig ein.

"Gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft wurde kein Rechtsmittel eingelegt. Das Beschwerdeverfahren ist damit abgeschlossen, das Verfahren ist somit endgültig eingestellt", sagte eine Sprecherin zum STANDARD. In Hamburg ist somit kein Verfahren in der Causa Ibiza-Video mehr anhängig. Strache wollte mit der Strafanzeige in Hamburg vor allem das Magazin "Spiegel" in den Fokus nehmen, das gemeinsam mit der "Süddeutschen Zeitung" als Erstes die Ibiza-Videos veröffentlicht hatte.

Gegen den ersten Einstellungsentscheid der Generalstaatsanwaltschaft hatte Strache noch Beschwerde eingelegt. In der Vorwoche erfuhr der STANDARD, dass der langjährige FPÖ-Chef aber auch mit seiner Beschwerde abgeblitzt ist. Weitere Rechtsmittel legte Strache dann offensichtlich nicht mehr ein.

Kokainfund bei Ibiza-Anwalt

In Wien werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Soko Ibiza als sogenannter Verschlussakt geführt. Laut Krone wurde aber bei der Hausdurchsuchung in der Privatwohnung des in die Causa involvierten Wiener Anwalts M. Ende August "eine geringe Menge Kokain gefunden".

M.s Anwalt Richard Soyer bestätigte dem STANDARD den Kokainfund bei der Hausdurchsuchung. Die aufgefundene Menge liege aber "weit unter der einschlägigen Grenzmenge". Zudem habe M. gegenüber der Staatsanwaltschaft "klargestellt, dass ihm der Fund nicht gehört und er auch keine Kenntnis davon hatte, dass sich dieser in seiner Wohnung befand. Unser Mandant hat der Staatsanwaltschaft Wien mit Attest nachgewiesen, dass er keine Drogen konsumiert."

Ob die Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Tatbestände ausgeweitet hat, konnte vorerst nicht bestätigt werden. Nach den Hausdurchsuchungen im Sommer ließ die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung wissen, dass Anwalt M. der Fälschung besonders geschützter Urkunden und des Missbrauchs von Tonaufnahme- und Abhörgeräten verdächtigt wird. M. hatte seine Mitwirkung am Zustandekommen des Videos bereits vor Monaten eingeräumt.

M. geht vor Obersten Gerichtshof

Zuletzt bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einem der vielen Verfahren rund um das Ibiza-Video die einstweilige Verfügung des Landesgerichts, mit der M. auf Antrag von Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus verboten wurde, das Ibiza-Video zu verbreiten. M. hat seine Beteiligung an der Erstellung des Videos bereits eingeräumt. Das OLG geht davon aus, dass M. weiter Zugriff auf das Video hat.

Die Methode der Informationsbeschaffung nannte das OLG "in besonderem Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig". Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig: M.s Anwalt Soyer kündigte gegenüber dem STANDARD an, "dass dagegen der ordentliche Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof erhoben wird". (David Krutzler, 11.11.2019)